Vor über einem Jahr nahm sich die Tochter von E. F. und A. F. das Leben. «Das ist das Schlimmste, was einem passieren kann – wenn man ein Kind durch einen Suizid verliert», sagt ihr Vater. Sie war erst 37 Jahre alt.
Was den Eltern bleibt, sind Erinnerungen. Auch digitale, wie zum Beispiel Fotos auf dem Smartphone: «Es ist etwas von ihr, dass noch ein wenig lebt», sagt ihre Mutter. «Wir sind sicher, dass sie viele Bilder auf dem Gerät gespeichert hat, diese Andenken hätten wir gerne», so der Vater.
«SRF Digital»: Dossier zum Thema:
- Erbrecht: Kann man Digitales vererben? Erbrecht: Kann man Digitales vererben?
- Virtuelle Grabsteine und Virtuelles für Grabsteine Virtuelle Grabsteine und Virtuelles für Grabsteine
- Der Mensch ist tot, seine Daten leben weiter Der Mensch ist tot, seine Daten leben weiter
- Passwörter: Auch nach dem Tod eine Plage Passwörter: Auch nach dem Tod eine Plage
- Passwort auf den Zettel, Zettel zum Notar Passwort auf den Zettel, Zettel zum Notar
- Der digitale Nachlassverwalter Der digitale Nachlassverwalter
Smartphones sind immer besser gesichert
Den Pincode kennen sie nicht. Deshalb probierten sie Zahlenkombinationen aus, bis es nicht mehr ging. Das iPhone ist deaktiviert. Bei Apple und beim Provider Sunrise suchten sie Hilfe. Doch die winken ab. Auch auf dem Laptop ihrer Tochter finden sie keine hilfreichen Informationen.
IT-Ermittler Lionel Bloch kennt die technischen Möglichkeiten. Aus einem Gerät kann der Experte viele Informationen herauslesen. Doch es gibt auch für ihn Grenzen. Rechtliche und technische: «Smartphones sind immer besser gesichert, dies erschwert auch Spezialisten den Zugang.»
Er sagt, ohne Pin sei die Arbeit sehr schwierig. Man könne versuchen, über ein iCloud- oder ein Email-Konto auf Dateien zuzugreifen. Aber auch dafür brauchen Erben ein Passwort. Zudem gilt: Nicht alles, was technisch möglich wäre, ist auch erlaubt.
Keine Vorsorge, kein Zugriff
Jurist Martin Steiger ist Spezialist für Recht im digitalen Raum. Er hält fest: «Angehörige haben ein Anrecht auf die Daten auf einem Gerät. Ist dieses jedoch geschützt, dann läuft das Erbrecht ins Leere.»
Die Person, die den Pin festgelegt hat, habe entschieden, dass sie das Gerät entsprechend schützen möchte. Da sie keine Vorsorge betrieb, sei der Zugriff leider verwehrt. Das ist schmerzhaft für die Eltern: «So ist es für uns ein wertloses, totes Gerät, mit dem man nichts anfangen kann», sagt Mutter E. F.