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E-Tankstellen verstossen gegen Preisbekanntgabe-Verordnung
Aus Espresso vom 09.04.2019. Bild: key
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Kritik des Seco E-Tankstellen verstossen gegen Preisbekanntgabe-Verordnung

Das Wichtigste in Kürze

  • An vielen Ladestationen für Elektro-Autos sind die Strompreise nicht angeschrieben.
  • Gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) verstösst dies gegen die Preisbekanntgabe-Verordnung.
  • Strom sei eine messbare Ware. Daher seien analog zu Benzin oder Diesel der Preis an der Tankstelle anzugeben.
  • Die Betreiber der E-Tankstellen sehen dies anders. Sie würden nicht nur Strom verkaufen, sondern eine komplexe Dienstleistung.

Für das Seco verstossen die Betreiber von E-Ladestationen gegen die Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV). An vielen Ladestationen für Elektroautos sind die Preise nicht angegeben. Die PBV sieht aber vor, dass bei messbaren Waren die Preise direkt angeschrieben sein müssen. Da Strom als solche Ware gilt, sieht das Seco bei den E-Tankstellen Handlungsbedarf.

Das Seco ist im März wegen fehlender Preisangaben an E-Tankstellen aktiv geworden. Man kläre mit dem Bundesamt für Energie (BFE) ab, wie man die Vorgaben der PBV an den Ladestationen umsetzen könne, heisst es auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1.

«E-Auto laden ist Dienstleistung, keine Ware»

Die Betreiber der E-Tankstellen sehen die Sache anders. Sie würden nicht einfach Strom verkaufen, sondern eine komplexe Dienstleistung anbieten, sagen mehrere Anbieter auf Anfrage. Daher seien sie nicht an diese Vorgabe aus der PBV gebunden.

Das Laden eines Elektroautos dauere teilweise mehrere Stunden. Deshalb verrechnen verschiedene Anbieter zusätzlich eine Parkplatzgebühr oder eine Grundgebühr pro Ladevorgang. In der Regel haben Besitzer eines Elektroautos einen Vertrag mit einem bestimmten Anbieter. Laden sie ihr Fahrzeug bei einem Konkurrenten, verrechnet dieser eine Art Roaming-Gebühr.

Wie sollen unter diesen Umständen Preisangaben an E-Tankstellen aussehen? Einerseits müsse der Strompreis pro Kilowattstunde oder Lademinute angegeben werden, sagt Seco-Sprecher Fabian Maienfisch: «Wenn weitere Kosten auf den Konsumenten oder die Konsumentin zukommen, muss dies auch angegeben werden. Zumindest mit dem Hinweis, dass weitere Kosten entstehen können.» Das ist für die Konsumenten allerdings auch nicht besonders transparent. Diese wollen schliesslich vor dem Laden wissen, wieviel sie am Schluss voraussichtlich bezahlen müssen.

Gespräche laufen

E-Tankstellen-Anbieter geben ihren Kunden die Kosten in der Regel in einer App an. Die Ladestationen werden auch über diese Apps bedient. Allerdings sind nicht bei allen Anbietern sämtliche Kosten gleich klar ersichtlich. Das ist für Konsumenten störend.

Die Anbieter haben den Handlungsbedarf erkannt. Zusammen mit dem Bundesamt für Energie und dem Bundesamt für Strassen (Astra) arbeiten sie an Lösungen.

Eine Feuerwehrübung braucht es in dieser Sache aber nicht. Zurzeit werden Elektroautos noch zu 80 bis 90 Prozent zu Hause oder am Arbeitsplatz aufgeladen. Wichtig ist für die Konsumentinnen und Konsumenten, dass bei den Ladepreisen für E-Autos am Ende eine möglichst einfache und transparente Lösung herausschaut.

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