Josef Felber arbeitet seit 40 Jahren mit Tüftlern und Erfindungen. Seit knapp 30 Jahren betreibt er als europäischer Patentanwalt eine Kanzlei in Zürich. Voraussetzung für den Patentanwalts-Beruf ist ein Studium als Chemiker, Physiker, Biologe oder Ingenieur. Felber hat Physik und Mathematik studiert und in seiner Anwaltskarriere hunderte von Erfindungen patentiert: «Man hat mit markanten Persönlichkeiten und Unternehmern zu tun, welche alle eines gemeinsam haben: Sie sind Visionäre.»
Funktioniert es? Ist es neu? Und: Gibt es einen Markt dafür?
«Diese drei Fragen sollten sich Erfinder vor dem Schritt zum Patentanwalt unbedingt stellen», rät Josef Felber. Um herauszufinden, ob eine solche Erfindung bereits existiert, lohnt sich der Gang zum Institut für geistiges Eigentum (ehemaliges eidgenössisches Patentamt). Hier recherchieren Profis vertraulich, ob die Erfindung tatsächlich einmalig ist.
Der Gang zum Patentanwalt für den Antrag
Aufgabe des Patentanwaltes ist es nun, die Erfindung in einem Text zu verankern. Dazu muss er die Materie verstehen: «Dann geht es darum, die Erfindung in einem Prosatext vollständig zu erfassen, auch anhand von formgerechten Zeichnungen, und schliesslich geht es darum, die Patentansprüche zu formulieren.»
Ein Patentantrag beim europäischen Patentamt kann über 10'000 Franken kosten. Dazu kommen Gebühren. Die Prüfung des Antrags bis zur Patenterteilung dauert mehrere Jahre, allerdings sei die Erfindung während des Prozesses bereits geschützt.
Je nach Zielmarkt für die Produktion und den Verkauf muss im gleichen Zeitraum zusätzlich ein Patent, beispielsweise in den USA oder in China, beantragt werden. Grundsätzlich gilt: Wird ein Patent erteilt, dauert der Schutz 20 Jahre.