Eine Mutter aus dem Wallis fährt mit ihrem Sohn mit dem Zug via Paris und London nach Edinburgh und zurück. Weil ihr Zug auf der Rückfahrt erst mit grosser Verspätung in London ankommt, verpassen die beiden die Anschlüsse – den Eurostar nach Paris und den TGV in die Schweiz. Es kommt noch schlimmer: Weil sämtliche Eurostar-Verbindungen über die folgenden vier Tage ausgebucht sind, müssen Mutter und Sohn kurzfristig einen Flug buchen.
Eine Entschädigung erhält die Frau aber nur vom schottischen Bahnunternehmen für die erste Teilstrecke. Die restlichen Kosten – Eurostar, TGV, Flug – muss sie selbst tragen. Sie fragt sich nun im Hinblick auf künftige Bahnreisen, was in Sachen Entschädigungen gilt.
Das müssen Sie wissen:
- Pünktlichkeit ist nicht garantiert: Das Zugticket, der Transportvertrag, garantiert lediglich, dass Passagiere von A nach B gebracht werden. «Kein Unternehmen verspricht dem Fahrgast, dass er pünktlich am Ziel ankommt», sagt Reiserechtsexperte Reto Ineichen. Angesichts eng getakteter Fahrpläne wäre dies wohl auch ein unrealistisches Versprechen.
- Anschluss weg wegen Verspätung: Den Schaden für verpasste Anschlusszüge oder -flüge könne man nicht geltend machen, so Ineichen. Diese seien ja pünktlich losgefahren.
- Europaweite Regelung: Weil eine markante Verspätung meist mit Ärger und Umtrieben verbunden ist, haben die Länder Europas – darunter auch die Schweiz – aber gleichwohl ein Abkommen unterzeichnet, in dem festgehalten ist, unter welchen Umständen Passagiere eine Entschädigung zugute haben.
- Rückerstattung: In der Regel erhält man ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Ticketpreises zurückerstattet, ab zwei Stunden die Hälfte. TGV geht noch etwas weiter, dort gibt es bereits ab einer halben Stunde ein Viertel der Kosten zurück, ab drei Stunden sind es 75 Prozent. Detaillierte Informationen gibt es auf den Internetseiten der jeweiligen Bahnunternehmen. Die SBB bietet auf ihrer Internetseite einen guten Überblick über die nationalen und internationalen Fahrgastrechte
- Hotelübernachtung und Taxi: Falls man wegen eines verspäteten Zuges das Ziel am Abend nicht mehr erreicht, hat man laut dem Reiserechtsexperten auch eine Hotelübernachtung zugute – in einem ortsüblichen Kostenrahmen. Auch das Taxi wird bezahlt.
- Bestätigung: Von der Zugbegleiterin oder vom Zugbegleiter sollte man noch im verspäteten Zug eine schriftliche Bestätigung verlangen. Dann könne man bei vielen Bahnunternehmen via Online-Formular die Rückerstattung beantragen, so Reto Ineichen. Wenn man bei der SBB eine internationale Bahnreise gebucht hat, reicht dort eine Eingabe und die SBB nimmt dann auch mit Bahnunternehmen im Ausland Kontakt auf.
- Besser als im Flugverkehr: In der Regel klappe es mit den Rückerstattungen im Bahnbereich ganz gut, so Ineichen, «besser als bei manchen Airlines».
- Reiseversicherung: Diese decken Probleme wegen Verspätungen normalerweise nicht ab, da ja auch kein Anbieter Pünktlichkeit verspricht. Eine Reiseversicherung mache aus anderen Gründen Sinn, etwa, um sich für den Krankheitsfall abzusichern, sagt Ineichen.
- Wie kann ich Probleme vermeiden? Vor allem bei längeren Bahnreisen lohnt sich eine gute Planung. Dazu gehört etwa, dass man fürs Umsteigen genug Zeit einrechnet. Und unter Umständen lohnt sich eine Beratung an einem Bahnschalter oder in einem Reisebüro.