Das ist passiert: Ein Kunde der Credit Suisse bekommt im Minutentakt Pushnachrichten seiner Bank – jede mit einer provisorischen Abbuchung. Insgesamt wird sein Konto via Debitkarte mit 300 Franken provisorisch belastet. Alle Zahlungen sind für Apple. Der Kunde hat jedoch keinen einzigen Kauf bei Apple getätigt. Sofort ruft er seine Bank an und sperrt seine Debitkarte. Ausserdem verlangt er, die Zahlungen an Apple zu stoppen. In den jeweiligen Pushnachrichten steht nämlich «Zahlung vorgemerkt». Doch die CS sagt ihm, die Zahlungen könnten nicht gestoppt werden. Und prompt sind die 300 Franken zwei Tage später definitiv von seinem Konto abgebucht.
Die CS habe ihm dann geraten, den Betrag bei Apple zurückzufordern, erzählt der Kunde dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Apple habe gesehen, dass seine Debitkarte eingesetzt wurde, jedoch von einer anderen Person. Mehr habe er von Apple nicht erfahren. Allerdings: Das Unternehmen zahlt dem Kunden 250 von den 300 Franken zurück. Warum Apple nicht den ganzen Betrag zurückzahlt, erfährt der Kunde nicht. Nach einigem Hin und Her gibt er sich schlussendlich damit zufrieden.
Das sagt die Credit Suisse: Wie der Betrug passieren konnte, weiss die CS nach eigenen Angaben nicht. Bei den Anfragen von Apple bezüglich der Belastung des Kontos prüfe die Bank ausschliesslich, ob die Karte aktiv und genügend Deckung vorhanden sei: «Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, autorisiert die Bank die Belastung des Kontos», heisst es in einer Stellungnahme. Wer diese Zahlungen in Auftrag gegeben habe, sei der Bank nicht bekannt. Nur, wer der Begünstigte sei – in diesem Fall Apple.
Hätte Apple den Betrag dem Kunden nicht zurückgezahlt, wäre die CS am Zug gewesen, den Fall zu prüfen und dem Kunden allenfalls das Geld rückzuerstatten. Hierbei geht es insbesondere um die Frage der Sorgfaltspflicht und ob diese bei einem Betrug eingehalten wurde.
«Vorgemerkte» und «provisorische» Zahlungen können nicht gestoppt werden: Der Schweizerische Bankenombudsman Andreas Barfuss stützt die Aussagen der Credit Suisse. «Vorgemerkt» oder «provisorisch belastet» stehe für ein definitives Zahlungsversprechen gegenüber einem Händler, so Barfuss. Mit der Mitteilung würden Kundinnen und Kunden darüber informiert, dass ein Betrag ausgegeben sei, obwohl er noch als Guthaben auf dem Konto erscheine.
Die Zahlung müsse zwingend ausgeführt werden: «Das gilt auch in Fällen, bei denen hinter der Zahlung ein Betrug steht, da der Händler in diesen in der Regel nicht involviert ist.» Betroffen davon sind sowohl Debit- als auch Kreditkarten.