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Teures Online-Marketing mit wenig Nutzen
Aus Espresso vom 06.04.2023. Bild: Imago Images / agefotostock
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Dubiose Agentur Yanduu: Immer neue Rechnungen für fast nichts

Die Firma verspricht einem Start-up viel Unterstützung im Online-Marketing – und kassiert dann vor allem ab.

Ein gutes, digitales Marketing – etwa bei der Google-Suche weit vorn erscheinen oder auf den sozialen Medien präsent zu sein – ist heutzutage wichtig, wenn man sein eigenes Unternehmen bekannt machen will.

Eine Zürcher Jungunternehmerin überträgt diese Aufgabe für ihr Yoga-Angebot der deutschen Marketingagentur Yanduu, die auch in der Schweiz einen Ableger hat. Der Kollege eines Kollegen habe die Agentur ihr und ihrem Geschäftspartner empfohlen, erzählt sie dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Warnungen und Eigenlob

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Im Netz kursieren diverse negative Bewertungen und Warnungen vor Yanduu. Es finden sich aber auch sehr positive Feedbacks, wie ein etwa ein grosses Lob eines Auftraggebers, wie gut doch die Zusammenarbeit mit Yanduu Schweiz funktioniere. Es stellt sich heraus: Ein Vertreter von Yanduu selbst hat es verfasst. Das leicht unscharfe Foto neben dem Kommentar zeigt sein Konterfei.

Überzeugender Vertreter

Ein Vertreter von Yanduu kann die Gründer der Online-Plattform «Mamimoves» für Schwangerschafts-Yoga mit einer ganzen Liste von angeblichen Leistungen überzeugen. Dazu gehören unter anderem eine Suchmaschinen-Optimierung für bestimmte Schlagwörter, sogenannte «Backlinks» auf anderen Seiten mit einem fürs Jungunternehmen relevanten Zielpublikum sowie regelmässige Posts in den sozialen Medien. Umgesetzt werden sollte das von Yanduu mit einem ganzen Team von Fachleuten.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Kostenpunkt: Ein Einstiegspreis von 750 Franken pro Monat im ersten halben Jahr, danach 1200 Franken monatlich plus 2000 Franken Startgebühren. Die Rechnungen seien zuverlässig gekommen, sagt die Gründerin. Die ersten zwei über insgesamt 1500 Franken habe man auch bezahlt. Doch schon bald hätten sie und ihr Mitgründer festgestellt, dass bei Yanduu etwas nicht stimme. Es sei kaum etwas passiert in Sachen Leistung und Yanduu habe auf Nachfragen nicht geantwortet.

Was Yanduu bietet, ist kläglich bis schädlich für unser Unternehmen.
Autor: Jungunternehmerin

Posts um Mitternacht, Links in zweifelhaften Foren

Was Yanduu biete, sei kläglich bis schädlich für ihr Unternehmen, sagt die Gründerin: Der erste der wenigen Posts in den sozialen Medien sei um Mitternacht herum aufgeschaltet worden statt wie vereinbart zur frequenzstarken Feierabendzeit – «und dazu hat auch noch das Bild gefehlt», so die Yoga-Lehrerin. Die Links auf ihr Angebot seien in zweifelhaften Foren platziert worden. «Espresso» liegt die entsprechende Linkliste vor. Und die Recherchearbeit für die Such-Schlagwörter habe Yanduu an sie delegiert: «Wir haben einfach eine leere Tabelle erhalten.»

Was tun bei einem Auftrag ohne Leistung?

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Wenn keine Leistung erfolgt oder nicht das, was vereinbart wurde, könne ein Auftrag von jeder Partei jederzeit widerrufen werden, erklärt SRF-Rechtsexpertin Raphaela Reichlin – und zwar nach Art. 404, Abs. 1, OR. Vorgehen: «Zunächst einmal sicher nicht bezahlen», rät die Rechtsexpertin. Dann die Gegenseite schriftlich mahnen und verlangen, dass der bereits bezahlte Betrag zurückerstattet werden soll. Ansonsten könnten dafür Inkasso-Massnahmen (Betreibung) eingeleitet werden.

Yanduu: «Wir liefern vertragsgemäss unsere Leistungen»

Die Macher des Yoga-Angebots ziehen schliesslich die Notbremse und wollen aussteigen, nachdem sie mehrmals erfolglos reklamiert haben. Doch die Verantwortlichen von Yanduu haben dafür kein Gehör. Sie schicken einfach Monat für Monat neue Rechnungen und Mahnungen – seit mehr als einem Jahr. Ausstehend sei unterdessen eine Summe von über 12'000 Franken.

Die Jungunternehmerin und ihr Geschäftspartner stellt ihrerseits auf stur und schalten einen Anwalt ein. Dieser macht in einem eingeschriebenen Brief, der «Espresso» vorliegt, unter anderem geltend, dass der Auftrag mangels Unterschrift seitens Yanduu ohnehin nicht rechtsgültig sei und dass die bereits bezahlten 1500 Franken zurückzuerstatten seien. Die Agentur reagiert nicht auf das Schreiben.

Wir halten uns an geltendes Recht sowie die vertraglichen Bedingungen und liefern vertragsgemäss unsere Leistungen.
Autor: Yanduu

Auf Anfrage von «Espresso» äussert sich der Chef nicht zum konkreten Fall, er schreibt aber: «Wir halten uns an geltendes Recht sowie die vertraglichen Bedingungen und liefern vertragsgemäss unsere Leistungen.» Belege dafür liefert Yanduu nicht.

Die Macher des Online-Schwangerschafts-Yogas haben unterdessen eine neue – und seriöse – Agentur gefunden für ihr Online-Marketing. Man sei bislang sehr zufrieden damit.

Espresso, 06.04.23, 08:13 Uhr

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