Im letzten «Kassensturz»-Chat hatten Sie die Gelegenheit, Fragen rund um die Altersvorsorge zu stellen. Sie wurden von drei Finanzexpertinnen beantwortet, unter anderem von Desirée Dosch. «Espresso» hat mit ihr nachträglich einige wichtige Fragen aus dem Publikum angeschaut.
SRF «Espresso»: Bei einer Scheidung wird die Pensionskasse geteilt, jeder bekommt die Hälfte. Wie ist das beim Konkubinat?
Desirée Dosch: Hier nicht, denn es fehlt die gesetzliche Grundlage dazu. Jeder hat seine eigene Pensionskasse. Allerdings können Paare eine entsprechende Absicherung mit einem Konkubinatsvertrag regeln.
Verdient die Frau weniger als der Mann, weil sie Teilzeit arbeitet oder Hausfrau ist, könnte der Ehemann sie bereits vor dem Rentenalter finanziell absichern. Wie macht er das am besten?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel kann er seine Frau mit einer Zahlung in die 3. Säule unterstützen. Oder der Mann legt für seine Ehefrau einen Teil seines Kapitals auf die Seite, auf einem Konto mit einer freien Anlage.
Leider machen sich Paare sehr selten Gedanken, wie sie die Altersvorsorge der Frau aufbessern könnten.
Gibt es viele Männer, die sich Gedanken machen, wie sie ihre Frau mit einer Altersvorsorge unterstützen können?
Das gibt es leider noch sehr selten. Aber auch beidseitig. Es ist wichtig, dass beide das Gespräch früh suchen und miteinander die verschiedenen Situationen abklären: Was ist im Alter? Was tun wir, wenn gewisse Risiken eintreffen?
Welche Risiken sprechen Sie an?
Es könnte zum Beispiel ein Unfall passieren, bei dem der Hauptverdiener erwerbsunfähig wird. Gerade wenn Kinder im Spiel sind, müssen vorab Abklärungen getroffen werden. Paare sollten dafür sorgen, dass es beiden in den verschiedensten Fällen gut gehen würde.
Wäre demnach eine Finanzberatung für jedes Paar sinnvoll?
Ich empfehle jedem Paar, sich immer wieder einmal beraten zu lassen und zu klären, wo man aktuell steht. Häufig verändern sich die Lebenssituationen, die Bedürfnisse oder auch die Möglichkeiten. Daher ist ganz essenziell, dass man alle fünf bis zehn Jahre wieder über die Bücher geht. Oder wenn sich eine grössere Veränderung abzeichnet.
Für junge Menschen ist die Rente noch weit weg. Wann sollen sie die Altersvorsorge ins Auge fassen?
Am besten so früh wie möglich. Optimal wäre eigentlich ab dem Zeitpunkt, an dem man sein erstes eigenes Geld verdient. Als Eltern kann man hier Mehrwert bieten und Aufklärung betreiben. Eltern können ihre Kinder in bestimmten Situationen informieren, zum Beispiel wenn eine AHV-Lücke entstehen könnte, weil die Kinder studieren. So können Fehler vermieden werden.
Welches sind die grössten Fehler, die man bezüglich Vorsorge machen kann?
Ein klassischer Fehler ist die AHV-Lücke. Wenn zum Beispiel Studierende nicht merken, dass sie einen Minimalbetrag ab 21 Jahren pflichtmässig einzahlen müssen. Das gibt später ärgerliche Abzüge, die man mit wenig Aufwand hätte vermeiden können.
Kann man vergessene AHV-Beiträge noch nachzahlen? Oder ist es irgendwann zu spät?
Es bleiben fünf Jahre Zeit für die Nachzahlung. Danach ist die Angelegenheit verjährt.
Teilzeitarbeitende sollten wenn möglich mindestens ein Pensum von 70 Prozent einhalten.
Zum Schluss: Geben Sie uns bitte Ihren Tipp für Personen, die nicht 100 Prozent arbeiten:
Diesen rate ich, wenn möglich nicht weniger als 70 Prozent zu arbeiten. Das ist die Norm, bei der die Altersvorsorge noch relativ gut gedeckt ist. Ist das Arbeitspensum kleiner, sollte man prüfen, wie man privat zusätzlich Kapital auf die Seite legen kann. Das ist sehr wichtig.
Das Interview führte Sharon Zucker.