Am 1. Januar ist Zeit für Neues. Nicht nur für persönliche Vorsätze, sondern auch für einige Spielregeln für unseren Alltag. Einige davon spüren wir direkt im Portemonnaie.
AHV-Reform 21: Am 1. Januar 2024 tritt die jüngste AHV-Reform in Kraft. Das Rentenalter – neu Referenzalter – für Frauen steigt schrittweise auf 65. Erstmals im Jahr 2025 um drei Monate. Frauen mit Jahrgang 1961 erreichen das Referenzalter also mit 64 Jahren und drei Monaten. So geht es Jahr für Jahr weiter bis 2028. Mit der AHV-Reform wird auch ein gleitender Übergang in den Ruhestand möglich. Von 63 (vorzeitiger Ruhestand) bis 70 kann auch nur ein Teil der AHV-Rente bezogen werden. Möglich sind zwischen 20 und 80 Prozent.
Alle Änderungen bei der AHV
Mehr Porto für Briefe und Pakete: Ein Brief mit A-Post kostet neu 1.20 Franken, mit B-Post ist es 1 Franken. Das sind je 10 Rappen mehr als bisher. Auch Pakete werden teurer: Beispielsweise kostet ein Economy-Päckli bis zwei Kilogramm Gewicht neu 8.50 statt 7 Franken. Gut zu wissen: Die neuen Briefmarken sind erst ab dem 1. Januar gültig.
Höhere Mehrwertsteuer: Die «Konsumsteuer» steigt um 0.4 Prozent auf 8.1 Prozent. Für Lebensmittel, Medikamente, Zeitungen und Bücher gilt ein reduzierter Satz von 2.6 Prozent (+ 0.1 Prozent). Der Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen liegt neu bei 3.8 Prozent (ebenfalls + 0.1 Prozent). Die Einnahmen aus der höheren Mehrwertsteuer fliessen in die AHV.
Neue Lösung für Gemeindetageskarten im ÖV: Die bisherige Karte wird ersetzt durch die «Spartageskarte Gemeinde». Diese kann nur noch am Schalter der Gemeinde bezogen werden, dafür bei jeder Gemeinde und nicht nur bei der Wohngemeinde. Es gibt für die ganze Schweiz ein Kontingent von Karten pro Tag. Sie können von allen Gemeinden verkauft werden nach dem Prinzip: «S’hätt, solang’s hätt.»
Höherer Zins für Konsumkredite: Der Höchstzinssatz für Konsumkredite beträgt neu 12 Prozent, ebenso für Leasingverträge. Wenn jemand sein Konto überzieht, sind dafür neu 14 Prozent Zins möglich. Das Risiko, mit einem Kredit oder Leasing in die Schuldenfalle zu tappen, steigt also.
Keine Sippenhaft mehr bei Krankenkassenschulden: Wer nach dem 1. Januar 2024 volljährig wird, darf für Krankenkassenschulden, welche die Eltern gemacht haben, nicht mehr betrieben werden. 18-Jährige müssen so nicht mehr mit Schulden ins Erwachsenenleben starten, die ihnen die Eltern eingebrockt haben. Die Schulden bleiben bei den Eltern.
Tachopflicht für schnelle E-Bikes: Nach dem 1. April 2024 müssen neue E-Bikes mit Maximalgeschwindigkeit 45 km/h (gelbes Nummernschild) einen Geschwindigkeitsmesser haben. Davor gekaufte E-Bikes müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.
Automatische Ortung bei Notrufen: Wer im neuen Jahr mit dem Smartphone eine offizielle Notrufnummer wählt (112, 117, 118 und 144), kann von den Schweizer Notrufzentralen geortet werden. Praktisch alle Handys senden bei einem Notruf automatisch die Standortdaten an eine zentrale Stelle (nur sehr alte Modelle nicht) – und zwar auch dann, wenn die Ortungsdienste in den Einstellungen gesperrt sind.
Weniger Doppelspurigkeit bei Fahrausweisen: Wer den Fahrausweis einer anderen Kategorie erwerben will, muss dafür keinen neuen Sehtest machen. Ein zusätzlicher Sehtest entfällt ab 2024 auch in anderen Fällen. Apropos Fahrausweis: Ab Ende Oktober 2024 sind die blauen Papierausweise nicht mehr gültig.