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Erste Betroffene: Mehrfahrtenkarten nur noch ein Jahr gültig
Aus Espresso vom 13.02.2023. Bild: IMAGO / Geisser
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Kürzere Gültigkeitsdauer Erste ungenutzte Mehrfahrtenkarten laufen ab

Seit Dezember 2021 sind alle Mehrfahrtenkarten nur noch ein Jahr lang gültig. Das trifft nun erste ÖV-Kunden.

Haben Sie eine Mehrfahrtenkarte für Zug, Bus oder Tram im Portemonnaie? Oder haben Sie eine in einer ÖV-App auf dem Handy? Dann kontrollieren Sie doch mal deren Gültigkeitsdauer. Seit 14 Monaten ist diese nämlich im gesamten öffentlichen Verkehr auf ein Jahr beschränkt.

Die Branchenorganisation Alliance Swisspass begründete dies damals so, dass alle Mehrfahrtenkarten dieselbe Gültigkeitsdauer haben sollten. Stempelkarten mit mehr als zwei Fahrten waren davor drei Jahre lang gültig.

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Befristete Mehrfahrtenkarten: «Was schenken wir jetzt dem Grosi?»
aus Espresso vom 17.02.2023. Bild: ZVG
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Eine Hörerin des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» ist nun von dieser kundenunfreundlichen Änderung betroffen. Sie hat nicht alle Fahrten auf ihrer Mehrfahrtenkarte von Effretikon nach Zürich verbraucht, die sie im Januar 2022 gekauft hatte. Zwei Fahrten hat sie noch schnell gemacht, nachdem sie das Ablaufdatum auf der Karte entdeckt hatte. Die letzte, ungenutzte Fahrt ist nun verfallen.

Abgelaufenes Ticket, welches noch nicht vollständig aufgebraucht wurde.
Legende: ZVG

Erstattung lohnt sich nicht

Am Bahnhof Effretikon sagte man der Kundin, wenn sie eine neue Mehrfahrtenkarte kaufen würde, würden ihr fünf Franken angerechnet. Eine Erstattung der verbliebenen Fahrt war nicht möglich. Der Selbstbehalt von zehn Franken war höher als die 7.35 Franken, die sie zurückerhalten hätte.

Der öffentliche Verkehr ist für die Kunden da und nicht umgekehrt
Autor: Stefan Meierhans Preisüberwacher

Im Dezember 2021 hat Preisüberwacher Stefan Meierhans genau dies kritisiert. Er machte die pointierte Aussage: «Der öffentliche Verkehr ist für die Kunden da und nicht umgekehrt» und verlangte, dass die ÖV-Betriebe bei Erstattungen von Mehrfahrtenkarten auf den Selbstbehalt verzichten sollten. Rechtliche Mittel, um dies durchzusetzen, hat Meierhans jedoch nicht.

ÖV-Betriebe bleiben bei Selbstbehalt stur

Alliance Swisspass ist nicht darauf eingegangen. Mediensprecher Thomas Ammann sagt gegenüber «Espresso»: «Es gelten grundsätzlich die Tarifbestimmungen der Alliance Swisspass: Eine Erstattung ist möglich, aber mit einem Selbstbehalt verbunden.» Ohne Selbstbehalt möglich wäre ein Umtausch in ein höherwertiges Produkt, etwa ein General- oder Verbundabonnement oder eine Mehrfahrtenkarte in einer höheren Klasse.

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Ammann sagt weiter, dass der Alliance Swisspass bislang keine Fälle von Kundenreklamationen oder Problemen bekannt seien: «Auch der Kundendienst der SBB erhielt bislang keine Reaktionen, welche die Gültigkeit der Mehrfahrtenkarte betrafen.» Sollte es welche geben, werde jeder Fall individuell beurteilt.

Espresso, 13.02.23, 08:13 Uhr

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