Eine Mieterin leidet unter der Solarlampe des Nachbarn. Am Schopf montiert, zünde die Lampe direkt in ihr Schlafzimmer. «Es ist so hell, dass ich nachts ohne Licht aufstehen kann. Ich kann sogar die Zeit auf meiner Uhr ablesen!» Vor knapp zwei Jahren habe der Nachbar die Solarlampe an seinem Schopf montiert, mit Bewegungsmelder. Im Sommer, mit viel Sonnenschein, leuchte die Lampe stärker und lange. Im Winter sei das Problem weniger akut.
Das Gespräch mit dem Nachbarn habe zu nichts geführt. Und so hat sich die Frau Anfangs Sommer letzten Jahres an die Gemeinde gewandt. Diese liess sich lange Zeit und erst ein halbes Jahr später, im November, kam es zu einer Besichtigung. Im Brief an die Bewohnerin stellt die Gemeinde klar, dass nach ihrer Einschätzung die Lampe nicht übermässig hell ist: «Anhand unserer Beurteilung müssen wir feststellen, dass die Lichtimmission auf die Nachbarschaft gemäss den gesetzlichen Vorschriften genügend eingeschränkt wurde, um keine übermässigen Störungen zu verursachen.» Nun kann sich die betroffene Frau noch ans kantonale Umweltamt wenden,
Hilfe für Behörden und Privatpersonen für die Beurteilung einer Lichtquelle
Das Bundesamt für Umwelt BAFU bietet Behörden und Privatpersonen Unterlagen und Checklisten, damit Lichtquellen nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden können. Eine Unterscheidung machen Behörden zwischen Lichtquellen, welche der Sicherheit dienen und Lichter zu Dekorationszwecken. Insbesondere letztere sollten «mit Mass» eingesetzt werden.
Weil es keine gesetzlichen Grenzwerte gibt für Lichteinwirkung von Strassenlampen und Beleuchtungen im privaten Garten, brauche es eine Vollzugshilfe. Kriterien sind dabei unter anderem: Eine Lampe soll nur dort beleuchten, wo es sie wirklich braucht und nur so hell, wie nötig. Die Farbe des Lichts ist ebenfalls ein Thema, bei LED-Leuchten ist laut BAFU weisswarmes Licht empfohlen, weil dieses weniger Insekten anziehe. Die Beleuchtung sollte möglichst präzise sein und nicht die Umgebung unnötig erhellen. Und sie soll nur dann sich einschalten, wenn man sie wirklich braucht.
Künstliches Licht und die Folgen für Fauna und Flora
Laut BAFU reagieren zum Beispiel Vögel auf künstliche Dauerbeleuchtung. Es habe sich gezeigt, dass Vögel mitten in der Nacht zu singen beginnen, weil sie das Licht für die Morgendämmerung halten. Aber auch Pflanzen reagieren auf das Licht. So hätten gewisse Pflanzen, welche über längere Zeit nachts angeleuchtet wurden, keine Blüten mehr gebildet. Oder Laubbäume, welche ihre Blätter viel zu spät fallenliessen und deshalb Frostschäden erlitten.
Und was gilt an Weihnachten für Lichterketten und Rentierleuchten?
Verbieten könne man die Deko-Lichter nicht, heisst es beim Bundesamt für Umwelt. Allerdings gelte auch hier: Mit Mass, nicht unnötig hell und die Dauer sollte beschränkt sein. Nach einem Bundesgerichtsurteil musste ein Hausbesitzer die Beleuchtung während der Weihnachtszeit um 1 Uhr in der Nacht ausschalten. Die übrigen Deko-Lichter musste derselbe Hausbesitzer gar während der übrigen Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh ausschalten.