Zum Inhalt springen

Mittelohrentzündung im Urlaub Ärztliches Flugverbot: Rückreise auf dem Landweg bleibt ungedeckt

Wegen einer Ohrenentzündung kann ein Kind nicht heimfliegen. Trotz Versicherung bleibt die Mutter auf den Kosten sitzen.

Eine fünfköpfige Walliser Familie ist in Split, Kroatien, in den Ferien. Am Rückreisetag klagt die neunjährige Tochter über starke Ohrenschmerzen. Am Morgen früh geht die Mutter mit ihr ins lokale Spital. Die Diagnose: beidseitige Mittelohrentzündung.

Die Ärzte raten dringend davon ab, die Heimreise aus den Ferien im Flugzeug anzutreten. Zu gross sei die Gefahr, dass das Trommelfell platzt. Auch ein Anruf bei der Hotline der Krankenkasse, bei der die Familie eine Zusatzversicherung (Sana Plus) hat, bestätigt: auf keinen Fall soll das Mädchen fliegen. «Die Auskunft am Telefon war, wir sollten versuchen, auf dem Landweg zurückzukehren», erzählt die Mutter im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Im Taxi nach Venedig: «Für uns die beste Option»

Die Familie muss innert kurzer Zeit entscheiden, was sie machen soll. Schliesslich fährt der Vater mit den beiden anderen Kindern zum Flughafen, um den Rückflug anzutreten. Die Mutter und die kranke Tochter fahren derweil mit dem Taxi nach Venedig, um dort den direkten Zug ins Wallis zu nehmen. «Das war für uns die beste Option», erklärt die Mutter. Der Taxifahrer habe einen Pauschalpreis von etwas mehr als 1000 Euro verlangt.

Zusatzversicherung zahlt nur, wenn der Patient liegt

Die Mutter rechnet zuhause ab und geht davon aus, dass die Zusatzversicherung der Krankenkasse sich an den Kosten für den Rücktransport beteiligt. Heisst es doch bei Sana Plus, dass sie Kosten für Transport- und Rettungskosten weltweit übernimmt. Umso erstaunter ist die Mutter dann über die Ablehnung.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

Box aufklappen Box zuklappen

Zur Begründung stützt sich Sodalis auf das Kleingedruckte des sogenannten SOS-Service-Programms: «Transporte in sitzender Stellung und ohne ärztliche Betreuung werden im Allgemeinen nicht übernommen.» Der Rücktransport hätte demnach liegend und in ärztlicher Begleitung erfolgen müssen. «Diese Voraussetzung war indes weder medizinisch indiziert noch ärztlich koordiniert», schreibt Sodalis auf Anfrage von SRF. Komme dazu, dass die Notrufzentrale der Mutter keine Kostengutsprache erteilt habe.

Der Teufel steckt im Detail

«Das stimmt», räumt die Mutter ein, sie habe die Empfehlung der Ärzte vor Ort und bei der Hotline, auf dem Landweg zu reisen, so interpretiert, dass damit auch eine Beteiligung an den Kosten einhergehe. Das sei ihr Fehler gewesen. Sodalis schreibt dazu: «Je nach Gesprächsverlauf wäre es angezeigt gewesen, die Kunden über die Nichtübernahme der Kosten zu orientieren.»

Klassischer Fall für die Reiseversicherung

Schliesslich kommt es doch noch zu einem Happy End für die Familie: Sie hat eine Reiseversicherung, und diese übernimmt am Ende einen grossen Teil der Kosten – für die nicht angetretenen Flüge beispielsweise.

Reiseversicherungen im Überblick

Fazit: Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen der Krankenkasse genau anzuschauen und unter Umständen zusätzlich eine Reiseversicherung für medizinische Notfälle abzuschliessen.

Espresso, 22.1.2025, 8:10 Uhr

Meistgelesene Artikel