Eine Frau aus dem Kanton Bern bucht eine Reise nach Thailand. Fünf Jahre zuvor ist ihr Mann dort unerwartet an Herzversagen gestorben. Jetzt möchte sie von ihm noch einmal Abschied nehmen.
Sieben Monate nach Buchung der Reise muss sie diese jedoch aus psychischen Gründen absagen. Der Schock von damals sitzt ihr doch noch zu tief in den Knochen.
Reisebüro ist kulant – TCS zahlt vorerst nicht
Das Reisebüro hat Verständnis für die Situation der Bernerin und erlässt ihr die Annullationskosten bis auf 100 Franken Bearbeitungsgebühren. Die Fluggesellschaft erlässt ihr auch einen Teil, 1200 Franken muss sie jedoch selbst übernehmen.
Mit dem TCS ETI-Schutzbrief sei sie für solche Fälle aber versichert, denkt sie. Sie reicht alle Dokumente ein, auch ein Zeugnis ihres Psychiaters. Dieser bestätigt, dass es ihr zum Zeitpunkt der Buchung gut ging und sie reisefähig war. Ihre psychische Verfassung habe sich erst viel später verschlechtert.
Der TCS beurteilt den Fall und gibt der Frau einen negativen Bescheid. Der Grund dafür steht in den AGB des ETI-Schutzbriefes: Nicht gedeckt ist, wer zum Zeitpunkt der Buchung verschreibungspflichtige Psychopharmaka einnimmt und seine Reise wegen psychischer Beschwerden annullieren muss.
Auch Fluggesellschaft hat Verständnis
Die Frau versteht die Welt nicht mehr und meldet sich erneut beim Reisebüro. Dieses kontaktiert die Fluggesellschaft, worauf der Bernerin ein weiterer Teil der Flugkosten erlassen wird.
Schliesslich muss sie noch 500 Franken aus dem eigenen Sack zahlen. Die abschlägige Antwort des TCS findet sie nicht in Ordnung. Sie meldet sich deshalb beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».
TCS ETI-Schutzbrief überprüft den Fall neu
«Espresso» bittet den TCS um eine Stellungnahme. Dieser schreibt: Man habe die AGB angewendet, was dazu führte, dass es keine Kostenübernahme gab. Es gebe jedoch Einzelfälle, vor allem bei langjährigen Mitgliedern, in denen man Kulanz walten lassen könne.
«Hätte das Mitglied interveniert und sämtliche Umstände nochmals erläutert, wäre der Fall sicher erneut detailliert geprüft worden, und wahrscheinlich hätten wir einen Teil der Kosten (ev. sogar die Gesamtkosten) übernommen. Wir bedauern sehr, dass das Mitglied in diesem Fall enttäuscht wurde. Der TCS wird den restlichen offenen Betrag auf freiwilliger Basis übernehmen.»
Keine Klausel zu Psychopharmaka bei anderen Versicherungen
Axa, Helvetia, Zürich-Versicherung, Mobiliar, Baloise und Generali haben keine Psychopharmaka-Klausel. Ist eine Person zum Zeitpunkt der Buchung reisefähig und verschlechtert sich ihr Zustand später, muss dies ein Psychiater bestätigen. So sei man gedeckt, wobei der Einzelfall geprüft werde, teilen alle angefragten Versicherungen mit.
Bei chronischen Krankheiten – wie MS – gilt das Gleiche. Am besten klärt man vor der Buchung mit der Versicherung ab, was in welchem Fall gedeckt ist.