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Strengeres Lebensmittelrecht Das Gipfeli kommt nicht immer aus der Schweiz

Seit dem 1. Februar 2025 muss bei Backwaren das Produktionsland zwingend angegeben sein.

Aus welchem Land kommt das Gipfeli, das wir am Morgen zum Kaffee geniessen? Längst nicht immer aus der Schweiz. Laut dem Verein Schweizer Brot hat sich der Import von Backwaren in den vergangenen 20 Jahren fast verdreifacht. Seit dem 1. Februar 2025 muss deshalb das Produktionsland der Produkte in jeder Bäckerei und im Detailhandel gut sichtbar angegeben sein.

Produktionsland: bei Backwaren seit Februar 2025 zwingend

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Die Pflicht zur Angabe des Produktionslandes wurde per 1. Februar 2024 in der Schweiz eingeführt. Sie gilt für sämtliche Betriebe, die Backwaren anbieten – also Detailhandel und Bäckereien, aber auch Restaurants und Hotels. Die Betriebe hatten ein Jahr Zeit, die strengeren Regeln umzusetzen, seit Februar 2025 gelten sie nun zwingend. Angegeben werden muss ausdrücklich das Produktionsland. Ein Hinweis wie «Hergestellt in Bern» reicht nicht. Eine Ausnahme bilden Produkte, die gemäss der Swissness-Gesetzgebung deklariert sind. Bei allen anderen Produkten ist das Produktionsland anzugeben, wobei es durchaus Interpretationsspielraum gibt (siehe Text).

Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) muss die Information über das Produktionsland bei offen verkauften Backwaren «gut sichtbar, lesbar und verständlich sein, zum Beispiel auf einem Schild am Verkaufsregal oder bei Restaurants auf der Menükarte oder einem gut sichtbaren Schild beim Eingang». Hintergrund der neuen Regel ist unter anderem der zunehmende Import von Backwaren.

Die Sache mit dem Berliner

Nicht konsequent sind die neuen Bestimmungen bei Produkten, die erst in der Schweiz gefüllt oder belegt werden. Dazu gehören beispielsweise Sandwichbrote oder auch Donuts und Berliner. Wenn also Teiglinge für Berliner aus Deutschland importiert und dann in der Schweiz mit Konfitüre gefüllt werden, darf als Produktionsland «Schweiz» angegeben sein. Das Gesetz erlaubt das bei Produkten, die hierzulande «genügend bearbeitet oder verarbeitet» werden. Laut dem BLV ist dies dann der Fall, wenn ein Produkt durch diese Bearbeitung «seine charakteristischen Eigenschaften oder eine neue Sachbezeichnung erhält».

Nach einem Jahr Übergangsfrist gelten die strengeren Regeln zur Herkunftsdeklaration bei Backwaren nun verbindlich für alle Betriebe, die Backwaren anbieten, also beispielsweise auch für Restaurants und Hotels (siehe Box).

Vorbildliche Umsetzung im Detailhandel

Auf Anfrage geben sowohl die grossen Detailhändler als auch die Discounter an, die Regeln gemäss den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Angegeben wird das Produktionsland demnach meist auf den heute üblichen elektronischen Preisschildern bei den Verkaufsregalen oder direkt auf der Verpackung. Ein Augenschein des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» in diversen Filialen bestätigt dies.

So viel Schweizer Brot gibt es bei Ihrem Detailhändler

Leicht aus dem Rahmen fallen die Manor Food Supermärkte, bei denen laut Manor 95 Prozent der Backwaren im jeweiligen Supermarkt mit Zutaten aus der Schweiz hergestellt werden. Anstelle des Produktionslandes gibt Manor dabei den Standort des Supermarktes an (zum Beispiel Marin-Epagnier).

Laut dem zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV reicht das nicht – trotz offensichtlicher Schweizer Produktion. Es sei zwingend das Produktionsland anzugeben. Allerdings: «Es gibt einige Grenzfälle […] bei denen die kantonalen Vollzugsstellen Interpretationsspielraum haben.» Manor sagt, die genannte Auslobung sei mit den Kontrollbehörden abgesprochen.

Bäckereien deklarieren unterschiedlich

Die Redaktion von «Espresso» hat auch Filialen grösserer Bäckereiketten besucht. Dabei war die Deklaration des Produktionslandes nicht immer sofort ersichtlich. In einer Filiale der Bäckerei Kuhn war der Hinweis hinter einem Desinfektionsspender versteckt. Das sei umgehend angepasst worden, schreibt das Unternehmen auf Anfrage. Man lege Wert auf transparente Kommunikation und stelle sicher, dass die erforderlichen Deklarationen sichtbar und korrekt umgesetzt seien.

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Auch bei der Bäckerei Hug war auf Anhieb kein Hinweis auf das Produktionsland sichtbar. Das Unternehmen teilt mit, auf den Kassenbildschirmen über die Herkunft zu informieren. Man werde die Schriftgrössen auf den Displays überprüfen. Aus der Branche hört man zudem, dass es auch Bäckereien gibt, die einen kreativen Ansatz wählen zur Herkunftsdeklaration – etwa durch die Angabe der Koordinaten der Backstube. Ob das ausreicht, werden die für die Kontrolle zuständigen Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker entscheiden müssen.

Schweizer Herkunft als Qualitätsmerkmal

Bei einem Grossteil der Schweizer Bäckereibetriebe scheint die neue Pflicht zur Herkunftsdeklaration gut anzukommen. Sie werde «sehr begrüsst», heisst es beim Branchenverband SBC. Denn auch «unsere Branche ist von einem hohen Anteil importierter Backwaren betroffen». Auch die beiden angefragten Bäckereiketten sehen die Pflicht zur Herkunftsdeklaration positiv. Sie trage zu mehr Transparenz bei, so die Bäckerei Kuhn. Und die Bäckerei Hug betont, die Schweizer Herkunft ihrer Backwaren sei ein wichtiges Qualitätsmerkmal.

Espresso, 26.2.25, 8:10 Uhr

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