Unter dem Titel «Vervollständigung Ihres Kundendossiers» fordert die Postfinance in einem Brief ihre rund 2.5 Millionen Kundinnen und Kunden auf, ihren Beruf, den Arbeitgeber und ihr Jahreseinkommen zu melden. Nicht alle gleichzeitig, die Aufforderungen werden gestaffelt verschickt.
«Das geht sie nichts an»
Ein Kunde aus Zürich, der über die Postfinance lediglich seinen Zahlungsverkehr abwickelt, fragt sich: «Dürfen die solche Fragen stellen? Ich finde, das geht die Postfinance nichts an.»
Die Postfinance verweist auf das Geldwäschereigesetz. Dieses verlange, dass die Finanzinstitute von ihren Kundinnen und Kunden «plausible Angaben über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse» einholen.
Postfinance: «Standardmässig und streng vertraulich»
Laut Mediensprecher Rinaldo Tibolla sei es mit der Finanzmarktaufsicht (Finma) abgesprochen: «Wir müssen bei unseren Kundinnen und Kunden standardmässig zusätzlich Angaben zu Arbeitgeber, Beruf und Jahreseinkommen einholen», sagt Tibolla im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».
Stellt die Postfinance also 2.5 Millionen Menschen pauschal unter Geldwäscherei-Verdacht? Nein, so dürfe man das nicht auffassen, entgegnet der Mediensprecher, es gehe wirklich nur um eine routinemässige Überprüfung. Aber wenn jemand auch nach mehrmaliger Aufforderung die Auskunft verweigere, könnte man jenen Vertrag auch auflösen.
Tibolla betont, dass man die Angaben «streng vertraulich» behandle und nicht etwa für Werbezwecke nutze. Man halte sich an das Bankkunden- und Postgeheimnis sowie an die Vorgaben des Datenschutzgesetzes.
Finma: «Es kommt auf den Einzelfall an»
Die Finma sagt nichts zum konkreten Beispiel, weist aber ebenfalls auf das Geldwäschereigesetz hin. Auch das Finanzdienstleistungsgesetz beinhalte Abklärungspflichten und diese könnten auch Erkundigungen über den Beruf, Arbeitgeber oder die Höhe des Einkommens umfassen, schreibt die Finma «Espresso».
Und: Je nach Kontext des Falles und je nach Risiko seien die Banken auch verpflichtet, solche Abklärungen vorzunehmen: «Es kommt aufsichtsrechtlich stark auf den jeweiligen Einzelfall an.» Das Gesetz lasse auch einen gewissen Spielraum, wann und bei wem eine Bank welche Daten einfordern kann oder muss.
Finanzrechtsexperte: «Arbeitgeber ist ein höchstpersönliches Thema»
Eine Nachfrage von «Espresso» bei anderen Banken wie etwa der CS oder der ZKB ergibt, dass man solche Erhebungen dort situationsbezogen macht, nicht flächendeckend bei allen Kundinnen und Kunden wie bei der Postfinance.
In den Augen von Peter V. Kunz, Wirtschaftsrechtsprofessor an der Universität Bern, müsste auch die Postfinance zurückhaltender sein mit dem Datensammeln. Natürlich dürfe sie im Rahmen der Vertragsfreiheit alle alles fragen, aber: Eine Auskunft über den Beruf und den Lohn mache vielleicht bei der Vermögensverwaltung Sinn. Wenn es hingegen nur um Zahlungsverkehr gehe, eher nicht. Eine Angabe zum Arbeitgeber geht Kunz definitiv zu weit: «Das ist ein höchstpersönliches Thema.»
«Espresso» will von der Postfinance wissen, wofür sie diese Angabe genau braucht. Diese verweist nur erneut allgemein auf die gesetzlichen Vorgaben, abgestimmt mit der Finma.