Worum geht es? Die Erwartungen waren gross, als im April 2012 das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG in Kraft trat. Ein erweitertes Klagerecht ermöglicht es dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), schärfer gegen unlautere Geschäftsmethoden wie Werbeanrufe, missbräuchliche AGB, Adressbuchschwindel etc. vorzugehen.
Was hat das revidierte UWG gebracht? Seit April 2012 sind beim Seco knapp 180'000 Beschwerden von Privatpersonen und Firmen wegen möglicher UWG-Verstösse eingegangen. In der Folge mahnte das Seco 512 Firmen ab. Es reichte zudem 302 Strafklagen und eine Handvoll Zivilklagen ein. 188 Mal kam es vor Gericht zu einer Verurteilung wegen unlauterem Wettbewerb.
Was sagt das Seco zu diesen Zahlen? «Im Grundsatz hat sich das erweiterte Klagerecht des Seco bewährt. Die Mehrzahl der Fälle kann durch den Versand von Abmahnungen geklärt werden. Im Zusammenhang mit den meisten Klagen ist das Seco vor Gericht erfolgreich.»
Nur 188 Verurteilungen bei 180'000 Beschwerden? Das klingt nach wenig. Das liegt aber daran, dass die allermeisten Beschwerden unerlaubte Werbeanrufe betreffen. Nämlich fast 150'000 (84 Prozent). Das Problem des Seco: Die Callcenter sind häufig im Ausland. Mittels sogenanntem Spoofing zeigen sie zudem falsche Nummern an. Die Betreiber sind unbekannt und kaum aufzuspüren. «Da ergibt es keinen Sinn, Strafklage zu machen. Da sind wir machtlos», sagt Philipp Barman, Leiter Ressort Recht beim Seco
Wo war das Seco gegen unlauteren Wettbewerb erfolgreich? «Bei Fällen von Adressbuchschwindel sind wir vor Gericht praktisch immer erfolgreich», sagt Philipp Barman. Und sogenannte Kaffeefahrten gibt es nach Klagen des Seco nicht mehr. Dabei wurden Leute mit Gewinnversprechen an Verkaufsveranstaltungen gelockt.
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Was erschwert den Kampf gegen unlauteren Wettbewerb? Das Seco kann auch bei offensichtlichen Fällen von unlauterem Wettbewerb nicht einfach von sich aus aktiv werden. Um eine Strafklage einreichen zu können, braucht es mehrere gleich gelagerte Beschwerden gegen eine Firma. Das Bundesgericht hat die Hürde dafür relativ hoch angesetzt. Die Stiftung für Konsumentenschutz bilanziert deshalb zum erweiterten Klagerecht des Seco: «Wir haben mehr erwartet.»
Was läuft politisch zum Thema? Der Solothurner Mitte-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt verlangt in einem Vorstoss, dass das Seco eigene Sanktionsmöglichkeiten erhält. Weiter soll die Hürde für Klagen des Seco gesenkt werden. Für die zweite Forderung ist der Bundesrat offen, die erste lehnt er ab. Der Nationalrat hat den Vorstoss angenommen. Nun ist der Ständerat dran.