In den kommenden drei Wochen behandeln National- und Ständerat Dutzende von Vorstössen, aber auch einige umstrittene Vorlagen. Wir stellen fünf wichtige vor.
Verfassungswidrige Tabakwerbung
Der Ständerat hat gegen die Bundesverfassung verstossen, als er den Verkauf von Tabakprodukten durch mobiles Verkaufspersonal an öffentlichen Anlässen weiterhin zuliess. Dies stellt das Bundesamt für Gesundheit in einem Bericht fest. Die vom Volk angenommene Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» verlange eigentlich ein Verbot. Nun berät der Nationalrat das Tabakproduktegesetz. Die Gesundheitskommission beantragt, dem Ständerat zu folgen.
Steuergeschenk für Seeschifffahrt versenken
Gegen seinen Willen hat der Bundesrat die Vorlage für eine «Tonnagesteuer» ausgearbeitet, weil ihn das Parlament beauftragte, das international angewandte Modell zu übernehmen und Schweizer Reedereien damit steuerlich zu begünstigen. Mittlerweile ist die Wirtschaftskommission des Ständerats vom Steuergeschenk aber selbst nicht mehr überzeugt. Ihre Mehrheit beantragt – anders als der Nationalrat im Winter 2022 – nicht auf die Vorlage einzutreten und sie damit zu versenken.
Staat statt privat
Nicht private Anbieter, wie in der vom Stimmvolk im März 2021 abgelehnten Vorlage, sondern der Bund soll einen «elektronischen Identitätsnachweis» herausgeben und die notwendige Infrastruktur dafür bereitstellen. Das beantragt der Bundesrat mit seinem zweiten Anlauf für eine Schweizer «E-ID». Der Nationalrat diskutiert als Erstrat darüber. Seine Rechtskommission begrüsst die Pläne einstimmig, möchte aber den Schutz von Personendaten in der Vorlage noch verbessern.
Junge sollen nicht abstimmen
Bereits zum dritten Mal beantragt die staatspolitische Kommission dem Nationalrat, auf das Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige zu verzichten. Zweimal hat sich der Nationalrat bereits gegen die Abschreibung der Vorlage ausgesprochen. In neuer Zusammensetzung nach den Wahlen könnte der Nationalrat dem Begehren der Kommission nun stattgeben, womit das Mindestalter für Wählen und Abstimmen definitiv bei 18 Jahren bleiben würde – sofern auch noch der Ständerat der Abschreibung zustimmt.
Das Comeback der Doppelnamen
Verheiratete sollen wieder Doppelnamen tragen dürfen – mit oder ohne Bindestrich. Und auch Kinder sollen einen Doppelnamen erhalten können – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Dies schlägt die Mehrheit der Rechtskommission dem Nationalrat vor. Der Bundesrat beantragt zusätzlich, es jedem Ehemann und jeder Ehefrau zu überlassen, welcher Name der erste und welcher der zweite sein soll.