- Der Bundesrat hat eine Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis verabschiedet.
- Die E-ID soll vom Bund herausgegeben werden. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos.
- Die App soll auch Menschen mit Beeinträchtigung ohne Einschränkung zugänglich sein.
Alle Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, sollen eine E-ID beantragen können. Aufgrund von Rückmeldungen aus der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat vor, dass die E-ID nicht nur online, sondern auch im Passbüro ausgestellt wird. Die Nutzung der E-ID ist freiwillig und kostenlos.
Sie kann sowohl im Internet – zum Beispiel bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs – als auch in der physischen Welt – beispielsweise im Laden zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol – zum Einsatz kommen. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zum Einsatz kommen kann, werden weiterhin analog angeboten. Gleichzeitig müssen alle Schweizer Behörden die E-ID als einen gültigen Identitätsnachweis akzeptieren, sofern sie elektronische Identitätsnachweise im Grundsatz zulassen.
Bund ist verantwortlich
Der Bund soll für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die für den Betrieb notwendige Infrastruktur anbieten. So stellt er die notwendige App bereit, damit die Nutzerinnen und Nutzer ihre E-ID auf ihrem Smartphone speichern können. Die App soll auch Menschen mit Beeinträchtigung ohne Einschränkung zugänglich sein. Anders als in der Vernehmlassung vorgesehen, werden nicht die Kantone, sondern der Bund den Support für die Nutzerinnen und Nutzer erbringen.
Der Bundesrat schlägt weiter vor, dass die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur auch kantonalen und kommunalen Behörden sowie Privaten zur Verfügung steht (Ökosystem). So sollen Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Betreibungsregisterauszüge, Diplome, Tickets oder Mitgliederausweise, die heute meist physisch oder allenfalls als PDF-Dokument ausgestellt werden, künftig auch als digitale Nachweise auf dem Smartphone verwaltet werden können. Damit schafft der Bund die Grundlage für die digitale Transformation der Schweiz.
Die Nutzerinnen und Nutzer der künftigen staatlich anerkannten E‑ID sollen die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben (Self-Sovereign Identity).
Der Bundesrat plant, die E-ID ab 2026 anzubieten. Um diesen Zeitplan einzuhalten, wurden die Vorarbeiten für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur bereits eingeleitet. Insgesamt werden im Zeitraum 2023 bis 2028 für die Entwicklung und den Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, die Ausgabe der E-ID und die Pilotprojekte rund 182 Millionen Franken benötigt.
Die Betriebskosten ab 2029 werden mit rund 25 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt. Ein erstes E-ID-Gesetz war in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 gescheitert. Im Gegensatz zur neuen Vorlage war darin vorgesehen gewesen, dass die E-ID nicht vom Bund, sondern von Privaten herausgegeben wird.