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Widerrufsrecht So wehren Sie sich gegen aggressive Weinverkäufer

Ein Weinverkäufer ruft unangemeldet an. Kurz darauf hat man eine Kiste Wein im Haus. Solche Käufe dürfen Sie widerrufen.

Worum geht es? Herbstzeit ist Wein-Zeit. Das wissen auch gewiefte Weinverkäufer. Teilweise arbeiten sie mit fragwürdigen Methoden. Zum Beispiel überrumpeln sie Leute am Telefon mit einem wortreichen und verwirrenden Verkaufsgespräch. Oder ein Spediteur fragt überraschend, wann er eine angebliche Wein-Bestellung liefern könne. Oder aus einem Angebot mit zwei Probeflaschen wird plötzlich eine grosse Bestellung für einige 100 Franken. In solchen Fällen können Sie sich dank des Widerrufsrechts wehren.

So kann ich mich wehren: Bei einem Vertrag am Telefon haben Käufer in der Schweiz ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Frist beginnt ab dem Moment zu laufen, in dem der Verkäufer die Kundin schriftlich über das Widerrufsrecht informiert hat. Unabhängig davon, ob die Ware bereits geliefert wurde. Im Streitfall muss der Verkäufer belegen können, dass er die Kundin über das Widerrufsrecht informiert hat. Am besten hängt man das Telefon auf, wenn ein Weinverkäufer unaufgefordert anruft.

Wie muss ich den Weinkauf widerrufen? Im Gesetz gibt es beim Widerrufsrecht keine formalen Vorschriften. Als Käuferin oder Käufer müssen Sie den Widerruf jedoch belegen können. Aus Beweisgründen widerrufen Sie am besten per eingeschriebenen Brief. Die 14-tägige Frist ist eingehalten, wenn der Widerruf spätestens am letzten Tag mitgeteilt oder der Post übergeben wird.

Diese Einschränkungen gelten beim Widerrufsrecht: Der Wert der Ware muss über 100 Franken betragen. Darunter gibt es also kein Recht auf Widerruf. Die Bestellung gilt. Auch darf die Käuferin das telefonische Verkaufsgespräch nicht selbst gewünscht haben. Der Verkäufer oder die Verkäuferin muss unaufgefordert angerufen haben. Wichtig: Bei Weinkäufen an Markt- oder Messeständen gibt es kein Widerrufsrecht.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Was, wenn ich unbestellten Wein erhalte? Verlangen Sie einen Beleg für Ihre Bestellung. Bezahlen Sie die Rechnung nicht und lassen Sie die Lieferung wieder abholen. Dazu sind Sie rechtlich allerdings nicht einmal verpflichtet.

Wann soll ich die Polizei einschalten? Bei möglicherweise betrügerischen Weinlieferungen empfiehlt es sich, eine Anzeige zu machen. Speziell auch bei Drohungen und Druckversuchen durch den «Weinhändler».

Weiterführende Links

Espresso, 28.10.24, 8:10 Uhr;kobt

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