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Rechtsfrage: Gilt bei Gratis-Angebot kein Widerrufsrecht?
Aus Espresso vom 17.01.2019. Bild: Colourbox
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Widerrufsrecht «Gilt bei einem Gratis-Angebot kein Widerrufsrecht?»

Ein deutscher Onlineanbieter lockt mit «Gratis»-Schmuck. Eine Schweizer Kundin widerruft ihre Bestellung und soll jetzt «Versand- und Portogebühren» bezahlen. «Espresso» gibt Entwarnung.

«Es lebe der Deal! Ein Schnäppchen machen und dabei richtig sparen!» Tönt nicht schlecht, was da auf der Homepage eines Online-Schmuckversandgeschäftes steht. Aber es kommt noch besser: Der Anbieter verspricht «teils sogar kostenlose Angebote».

Das funktioniere deshalb, kann man auf der Website nachlesen, weil man wegen der tollen Mund-zu-Mund-Propaganda Geld für teure Werbung einsparen könne.

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Die Tochter von «Espresso»-Hörerin Elvira Boner bestellte über die Website eines dieser kostenlosen Armbänder. Bezahlen müsse sie, das stand beim Angebot, lediglich die Versandkosten samt Porto in der Höhe von 14.95 Euro.

Kurze Zeit nach der Bestellung hat es sich die junge Frau aber anders überlegt. Sie schickte ein Mail und widerrief die Bestellung. Sie wusste: In Deutschland gilt bei solchen Bestellungen ein generelles Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Der Schmuck ist gratis - aber das Porto ist teuer

«Das stimmt nicht», schreibt ihr postwendend der Onlineanbieter zurück. Bei kostenlosen Produkten gelte dieses Widerrufsrecht nicht. «Muss unsere Tochter nun wirklich bezahlen?», möchte ihre Mutter vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen.

Die Antwort ist für einmal sehr einfach: Die junge Konsumentin muss nichts bezahlen. Ein Widerruf ist zwar grundsätzlich nicht bei unentgeltlichen, sondern nur bei kostenpflichtigen Angeboten möglich.

Im Falle der «Espresso»-Hörerin handelt es sich aber nicht um ein unentgeltliches Angebot. Ob sie die verrechneten 15 Euro für das Schmuckstück oder für Versand und Porto bezahlen muss, ist rechtlich nicht relevant. Sobald eine Leistung Kosten nach sich zieht, handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot.

Die junge Frau kann also den angedrohten Mahnungen und «rechtlichen Schritten» gelassen entgegensehen. Sie ist übrigens an einen Anbieter geraten, der nicht gerade für vorbildliche Geschäftsführung bekannt ist.

Widerrufsrecht: Das gilt in der Schweiz

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In der Schweiz gewähren viele Onlineanbieter freiwillig ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dazu verpflichtet sind sie allerdings nicht. In der Schweiz sieht das Gesetz ein Widerrufsrecht nur bei so genannten Haustürgeschäften vor, wenn Konsumentinnen und Konsumenten unvermittelt auf der Strasse angesprochen oder angerufen und so zu einem Kauf überredet werden.

«Schnäppchenportal» ist beim Verbraucherschutz bekannt

Beim deutschen Verbraucherschutz gehen unzählige Reklamationen verärgerter Konsumentinnen und Konsumenten ein, die im Voraus bezahlen mussten, ihre Ware aber nie bekommen haben. Andere haben ihre Bestellung zurückgeschickt und warten seither vergeblich auf ihr Geld. Der Konsumentenschutz rät deshalb ab, bei diesem Anbieter zu bestellen.

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