Das ist passiert: Eine Immobilienverwalterin aus der Region St.Gallen stellt Mietverträge mit falschem Referenzzins aus. Statt den aktuellen 1.75 Prozent ist ein zu tiefer Referenzzins von 1.5 Prozent vermerkt. Dies, ohne mündlichen oder schriftlichen Hinweis. Der Mietinteressent reklamiert, doch es ist kein Druckfehler. Die Verwaltung erklärt, sie vermute, dass der Referenzzins bald wieder sinke. Falls der Interessent den aktuellen Zins im Vertrag wolle, müsse man die Miete erhöhen.
Was sind mögliche Folgen? Ist der im Vertrag vermerkte Referenzzinssatz tiefer als der aktuelle, kann der Vermieter die Miete theoretisch jederzeit erhöhen. Falls der Referenzzins sinkt, könnte der Vermieter zudem in Versuchung kommen, eine Senkung des Mietzinses zu verweigern. Im dümmsten Fall bemerken betroffene Mieterinnen und Mieter bei einer Senkung des Referenzzinses nicht, dass ihnen eine Senkung ihrer Miete zusteht, weil eine falsche Zahl in ihrem Vertrag steht.
Ist ein zu tiefer Referenzzins im Mietvertrag erlaubt? Nein. Und das ist die gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter: Es gilt nur der offizielle Referenzzinssatz. Egal, was in einem Vertrag steht, sagt Rechtsanwalt Daniel Stähli vom Bundesamt für Wohnungswesen BWO gegenüber SRF. Auch wenn per 1. Dezember 2024 der Referenzzins tatsächlich sinken könnte: Wochen im Voraus einen tieferen Referenzzins einzusetzen, sei nicht gültig, sagt Rahel Gsponer vom St. Galler Mieterverband.
Was kann ich tun, wenn mir ein falscher Referenzzins untergejubelt wurde? Grundsätzlich hätte der Mietinteressent den Vertrag getrost unterschreiben können. Denn es gilt nur der offizielle Referenzzins. Mieterinnen und Mieter mit einem falschen, zu tiefen Referenzzins im Vertrag können bei der nächsten Senkung trotzdem eine Reduktion ihrer Miete verlangen. Nur wissen das leider die wenigsten Mieterinnen und Mieter.
Kassensturz Artikel & Musterbrief
Was tun, wenn der Referenzzins per 1.12.24 tatsächlich sinkt? Sollte das der Fall sein, sollen sich Mieterinnen und Mieter proaktiv bei ihrer Verwaltung melden. Das macht man am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Darin solle man auf den gesunkenen Referenzzinssatz verweisen und den Vermieter um eine Anpassung des Mietzinses auf den nächstmöglichen Termin bitten. Die wenigsten Vermieter böten eine Mietzinssenkung aktiv von sich aus an, sagt Rahel Gsponer vom St.Galler Mieterverband.