Zugverspätung wegen eines Defekts: Eine Schweizer Familie buchte am SBB-Schalter eine Reise mit dem TGV nach Barcelona, via Basel und Montpellier. Doch der Zug nach Montpellier blieb wegen eines Defekts stehen und kam mit mehr als zwei Stunden Verspätung an. Der Anschluss nach Barcelona war natürlich längst weg. Schlussendlich erreichte die Familie Barcelona mit insgesamt fünf Stunden Verspätung. Die Europäischen Fahrgastrechte bestimmen, dass in so einem Fall eine Vergütung von 50 Prozent auf die gesamte Strecke fällig wird. Doch die SBB sagt, sie vergüte lediglich die verspätete TGV-Teilstrecke von Basel nach Montpellier.
Zugausfall wegen eines Erdrutschs: Im zweiten Fall will eine junge Frau mit Zug und Bus nach Belgrad an ein Konzert. Wegen eines Erdrutschs fällt ihr ÖBB-Nachtzug von Zürich nach Wien aus. Die Frau organisiert am Folgetag eine Alternativverbindung über München, für welche nur noch Tickets der 1. Klasse verfügbar sind. Sie verpasst wegen des Ausfalls eine Hotelnacht in Belgrad und ihre Anschlüsse mit dem Flixbus. Ausserdem muss sie in Budapest ausserplanmässig übernachten.
Wer zahlt für die Zusatzkosten? Im ersten Fall ist für den Reiserechtsexperten Reto Ineichen klar: Wenn die gesamte Reise am SBB-Schalter gekauft wurde, müsste das Bahnunternehmen auch die gesamte Strecke vergüten, so steht es in den Europäischen Fahrgastrechten. Die SBB hingegen sagt dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso», sie habe das in ihrem Kleingedruckten anders geregelt. Auf eine solche Ausnahmeregelung müssten Bahnen die Kundinnen und Kunden am Schalter und Online aber explizit hinweisen und das auch beweisen können. Weil das vielfach schwierig ist, lohnt es sich, in solchen Fällen zu insistieren.
Wann werden Zusatzkosten nicht übernommen? Im Fall des Zugausfalls wegen Erdrutsch vergütet niemand die entstandenen Zusatzkosten. Das Bahnunternehmen garantiert lediglich den Transport von A nach B. Bei einer Verspätung oder einem Ausfall sind die Passagiere selbst für Anschlussverbindungen verantwortlich. Bei Ausfällen springt allenfalls die Reiseversicherung ein, bei Verspätungen zahlt sie meist nicht. Das Ticket für den ausgefallenen Zug muss das zuständige Bahnunternehmen aber rückerstatten.
Wann zahlen Bahnunternehmen doch? Wenn man wegen einer Zugverspätung an einem Ort strandet und mit dem Zug nicht mehr weiterkommt, muss das Bahnunternehmen eine Hotelübernachtung mit Frühstück zahlen. Oder die Weiterfahrt mit dem Taxi.
Was tun, wenn man den Anschluss verpasst? Wer wegen einer Zugverspätung einen Anschluss-Zug verpasst, kann sich in den meisten Fällen ohne Zusatzkosten auf den nächsten verfügbaren Zug umbuchen lassen. Dieses «Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)» haben 16 europäische Bahnunternehmen unterzeichnet. Die SBB bieten auf ihrer Webseite einen guten Überblick über die nationalen und internationalen Fahrgastrechte.
Was tun bei Problemen auf Zugreisen? Wichtig ist, sich vom Zugbegleiter oder am Zielort am Schalter schriftlich bestätigen lassen, was passiert ist. Zum Beispiel: Verspätung, Ausfall oder fehlendes Liegeabteil in einem Nachtzug. Danach den Fall beim Bahnunternehmen melden, bei dem man das Ticket gekauft hat. Achtung: Meist muss dies innerhalb dreier Monate geschehen.