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Spitex muss nach Gerichtsentscheid Verbandsmaterial selber zahlen
Aus Espresso vom 30.07.2018. Bild: Keystone
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Gesundheit Spitex muss nach Gerichtsentscheid Verbandsmaterial selber zahlen

Seit Anfang Jahr bezahlen Krankenkassen kein Verbrauchsmaterial mehr. Das sorgt für rote Köpfe und ungedeckte Kosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Krankenkassen das medizinische Verbrauchsmaterial nicht mehr bezahlen müssen. Das heisst, Heime und Spitex bleiben auf diesen Kosten sitzen.
  • Die auf Palliativ-Pflege spezialisierte Spitex Onko Plus aus Zürich macht jeden Monat 1500 Franken retour, weil sie Spritzen, Verbände oder Schmerzpumpen nicht mehr der Krankenkasse verrechnen können.
  • Die Krankenkassen sind der Meinung, dass die Kantone und Gemeinden die Kosten übernehmen müssen. Die Kantone wehren sich dagegen und finden, dass die Kassen weiterhin bezahlen müssten.
  • Mit einem runden Tisch im September will der Bund eine Lösung finden. Zudem sind mehrere parlamentarische Vorstösse hängig.

Die 58-jährige Frau liegt in einem Spitalbett im idyllischen Garten des Seniorenzentrums Wiesengrund in Winterthur. Sie hat Krebs im Endstadium. Wieviel Zeit ihr noch bleibt, weiss sie nicht. Darum will sie jede Minute so gut es geht nutzen. Der Tumor im Unterleib drückt auf ihre Beinnerven und verursacht unerträgliche Schmerzen. «Ohne Medikamente würde ich nur noch schreien», sagt sie.

Dank einer sogenannten Schmerzpumpe kann sie das Morphin selber per Knopfdruck dosieren. Je nachdem wie stark die Schmerzen sind. Die Pumpe ist direkt mit dem Rückenmark verbunden und die Medikamente wirken ähnlich wie bei einer Narkose. «Für mich ist die Pumpe ein Segen. Sie gibt mir Lebensqualität. Ich kann klar denken, lachen und Besuch empfangen.» Wenn ihr das Morphin gespritzt würde, würde sie nur noch schlafen.

Schmerzpumpe kostet 200 Franken pro Monat

Das Problem ist allerdings, dass seit Anfang Jahr die Krankenkasse die Schmerzpumpe nicht mehr übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende 2017 entschieden, dass Krankenkassen medizinisches Verbrauchsmaterial wie Spritzen, Pflaster, Verbände oder eben Schmerzpumpen nicht mehr vergüten müssen.

Eine Schmerzpumpe kostet pro Monat rund 200 Franken. Auf diesen Kosten bleibt die private Spitex-Organisation Onko-Plus aus Zürich nun sitzen. Onko-Plus ist auf Palliativ- und Onkologie-Pflege spezialisiert und betreut auch die 58-jährige Krebs-Patientin auf ihrem letzten Weg.

Durch den Bundesgerichtsentscheid bleibt die Stiftung jeden Monat auf Kosten von 1500 Franken für Verbrauchsmaterial sitzen. «Für uns als kleine Organisation ist das viel Geld. Wir müssen nun Spendengelder dafür ausgeben. Das kann es doch nicht sein», ärgert sich die Geschäftsführerin Ilona Schmidt. Sie fordert eine rasche Lösung des Problems.

Schwarzpeter-Spiel zwischen Kantonen und Krankenkassen

Danach sieht es allerdings nicht aus. Krankenkassen und Kantone schieben den Schwarzen Peter hin und her. Matthias Müller, Mediensprecher des Krankenkassenverbandes Santésuisse, sagt: «Wir bedauern die schwierige Situation. Nun sind die Gemeinden und die Kantone gefordert, die Restfinanzierung des Verbrauchsmaterials zu übernehmen.» Es könne nicht sein, dass sich die öffentliche Hand aus der Verantwortung stehle und den Prämienzahler belaste.

«Die Krankenkassen sollen weiterzahlen, wie sie das bis jetzt getan haben», findet hingegen Michael Jordi, Zentralsekretär der Gesundheitsdirektorenkonferenz als Vertreter der Kantone und Gemeinden. Das sei gerechtfertigt, denn sie hätten diese Kosten über die Prämien bereits eingenommen. Zumal der Beitrag der Gemeinden an die Pflegekosten ständig gestiegen, der der Kassen jedoch immer gleichgeblieben sei.

Bund will zuerst Transparenz

Nun ist der Bund gefordert, das Schwarzpeter-Spiel zu beenden. Das Bundesamt für Gesundheit verweist jedoch auf den runden Tisch Mitte September: «Ziel der Gespräche ist es, Transparenz im Bereich des Pflegematerials zu schaffen und dann eine nachhaltige Lösung zu finden.» Zudem seien im Parlament mehrere Vorstösse hängig, zu welchen sich der Bundesrat äussern werde.

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