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Versicherung lässt Opfer hängen: keine Zahlung nach Armamputation
Aus Kassensturz vom 29.08.2017.
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Gnadenlose Versicherung CSS lässt Unfallopfer hängen – keine Zahlung nach Arm-Amputation

Eine Frau verliert nach einem tragischen Unfall den Arm. Die Frau hat für einen solchen Fall vorgesorgt und vor Jahren bei der CSS eine Invaliditätsversicherung abgeschlossen. Obwohl die Versicherung von Anfang an vom Fall weiss, verweigert sie wegen verpasster Fristen die Auszahlung des Kapitals.

Rita Nobs hat nach einem tragischen Unfall den rechten Unterarm verloren. Obschon die dreifache Mutter vor Jahren bei der CSS eine Versicherung für Invalidität durch Unfall abgeschlossen hatte, soll sie von diesem Geld jetzt nichts sehen. Es geht um 150'000 Franken.

Update 05.09.17:

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Das Problem: Nach der Amputation musste Rita Nobs erst wieder Tritt fassen und neue Energie gewinnen. «Ich habe mich zuerst stark zurückgezogen, wollte nicht über die Amputation reden und auch keine Fragen beantworten.» Verständlich nach einem solchen Eingriff.

Krankenkasse als Paragraphenreiter

Als sie sich dann wieder um die administrativen Angelegenheiten kümmern konnte, war sie einige Monate zu spät für die Einreichung des Antrages für die 150'000 Franken. Und damit argumentiert die Krankenkasse CSS nun. Sie sagt, der Anspruch sei schlicht verjährt.

Besonders stossend dabei: Die CSS wusste von Anfang an vom Unfall und der anschliessenden Amputation.

Auch nach der Intervention von «Kassensturz» stellt die CSS erst auf stur: Man bleibe bei dieser Entscheidung, denn ein Versicherungsanspruch entstehe durch Erfüllen der gesetzlichen und vertraglichen Regeln und Voraussetzungen.

Dann aber heisst es in einer späteren, zweiten Stellungnahme, dass die Entscheidung rein rechtlich korrekt sei. Und weiter: «Der Fall von Frau Nobs hat allerdings dazu geführt, dass wir unser Vorgehen (Kommunikation, Übermittlung des Entscheids) nochmals reflektiert haben. Wir sind mit der Kundin in Kontakt getreten und suchen gemeinsam mit ihr eine Lösung.»

Experte kritisiert zu kurze Verjährungsfristen im Gesetz

Stephan Fuhrer, Professor für Privatversicherungsrecht an der Universität Basel, kritisiert die kurze Verjährungsfrist bei Versicherungen schon lange. Der Fall von Rita Nobs zeige exemplarisch, welch gravierende Folgen das geltende Gesetz habe: «Eine Amputation ist kein Pappenstiel und dass darauf eine Invalidität folgt, ist klar. Wenn die Frau nichts bekommt wegen dieser kurzen Verjährungsfrist, dann ist das extrem stossend.» Und er fügt an, dass die Argumentation der CSS zwar korrekt sei, «aber sehr nobel ist das nicht».

Auch Rita Nobs kann ihre Enttäuschung nicht verbergen: «Für mich ist eine Welt zusammengebrochen. Während Jahrzehnten habe ich die Versicherungsprämien bezahlt und jetzt bekomme ich nichts. Es ist traurig, dass man Menschen so behandelt.»

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