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CSS lenkt nach Amputations-Fall teilweise ein
Aus Kassensturz vom 05.09.2017.
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Nach «Kassensturz»-Bericht CSS lenkt nach Amputations-Fall teilweise ein

Das empört viele Zuschauer: Die CSS wehrte sich lange, einer Versicherten das Invaliditätskapital von 150'000 Franken zu zahlen. Die Frau hätte sich zu spät gemeldet. Nach Intervention von «Kassensturz» zahlt die CSS nun doch einen Betrag – wieviel darf die Versicherte aber nicht sagen.

«Schämt euch.» Diese Worte richtet Beat Kessler an die Geschäftsleitung der CSS. «Ich bin teilversichert bei euch und werde diese fristgerecht künden!», schreibt der «Kassensturz»-Zuschauer zum Bericht über Rita Nobs.

Die 52-jährige Rita Nobs musste nach einem Unfall ihren rechten Unterarm amputieren lassen. Ihre Zusatzversicherung, die CSS, verweigerte der dreifachen Mutter bis zum «Kassensturz»-Bericht die Auszahlung eines versicherten Invalidenkapitals von 150'000 Franken. Rita Nobs habe sich nach der Amputation zu spät gemeldet, der Anspruch sei verjährt.

Auch «Kassensturz»-Zuschauer René Schnell versteht das gnadenlose Verhalten des Versicherungskonzerns nicht. «Vertrauen zu gewinnen dauert Jahre, es zu verlieren Sekunden. In diesem Sinne: gut gemacht, liebe CSS!»

«Kassensturz» vom 29.08.17

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Hintergrund der tragischen Geschichte

Rita Nobs erlitt im Jahr 2011 einen Unfall mit einem Tischtennistisch. Die Verletzung am Unterarm verlief katastrophal. Unterschiedlichste Behandlungsformen brachten nichts. Nach drei Jahren musste der Unterarm amputiert werden.

Über die Amputation und auch den Unfall selbst informierten Rita Nobs und Ihre Ärzte stets die CSS. Die CSS bezahlte denn auch aus der Zusatzversicherung von Rita Nobs gewisse Leistungen. Die heute 52-Jährige hatte nach der Amputation keine Kraft sich um weitere versicherungstechnische Fragen zu kümmern.

Im November 2016 hatte sich Rita Nobs soweit von dem schwerwiegenden Eingriff erholt, dass sie sich wieder um administrative Sachen kümmern konnte. So fragte sie bei der CSS nach, ob man ihr das versicherte Invaliditätskapital von 150'000 Franken auszahlen könne.

Verjährung nach zwei Jahren

Der Schock folgte wenige Wochen später: Die CSS teilte ihrer langjährigen Kundin mit, dass ihr Anspruch verjährt sei. Sie habe sich ein paar Monate zu spät gemeldet. Tatsächlich ist Rita Nobs mit ihrer Forderung an die CSS ein halbes Jahr zu spät. «Ich war vorher nicht in der Lage, mich um solche Sachen zu kümmern», erklärt die Modeverkäuferin verzweifelt. «Eine zweijährige Verjährungsfrist ist viel zu kurz.»

Stossend: Die CSS wusste von der Amputation. Dennoch beharrte sie darauf, dass sich Rita Nobs explizit um die Auszahlung des Invalidenkapitals hätte bemühen sollen. «Weshalb braucht es da noch eine E-Mail?», fragt sich «Kassensturz»-Zuschauer Marc Bühler. «Eine Gute Versicherung hätte dabei von sich aus Kontakt zur Betroffenen aufnehmen können!»

Redeverbot oder kein Geld

Nach mehrmaligem Nachhacken und kurz vor der Ausstrahlung des «Kassensturz»-Berichts von letzter Woche bewegt sich die CSS und verspricht, auf Rita Nobs zuzugehen. Man würde eine Lösung mit der Versicherten suchen.

Nun hat das Treffen stattgefunden und die CSS zahlt einen Betrag an Rita Nobs. Wieviel es ist, darf Rita Nobs nichts sagen. Sie hat eine Erklärung unterschreiben müssen, die es ihr verbietet über den Betrag zu reden.

Auf Nachfrage von «Kassensturz» bestätigt die CSS, dass sie «Stillschweigen» verlangt habe und dass sie daran festhalte. Schriftlich teilt der Versicherungskonzern mit: «Wir sind der Ansicht, dass eine für alle Parteien und insbesondere auch für Frau Nobs zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte.»

Die langjährige CSS-Versicherte Rita Nobs muss sich mit dem Verhalten und mit dem bezahlten Betrag abfinden. In ihrer Lebenslage ist jeder Franken aus der Invaliditätsversicherung nötig.

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