Wer eine Matratze kauft, weiss erst nach Gebrauch, ob es die richtige ist. Deswegen lockt der Online-Matratzenhersteller Emma mit der Werbung: «100 Tage Rückgaberecht».
Keine Abholung trotz Nachfrage
Jörg Neumann wollte die Firma beim Wort nehmen und eine gekaufte 800-fränkige Matratze zurückgeben, weil er beim Schlafen Rückenschmerzen bekam: «Ich habe viele Versuche unternommen, dass die Matratze wieder abgeholt wird. Es hiess immer, wir setzen alle Hebel in Bewegung. Passiert ist anschliessend nichts.»
Keine Lieferung nach 5 Monaten
Auch Sharon Bornstein wollte bei «Emma» einkaufen: ein Bett mit Matratze für 2000 Franken. Sie bezahlte den Betrag, doch geliefert wurde monatelang nichts. Mehrmaliges Anrufen der Hotline brachte nichts. Sie nahm sich einen Anwalt, denn die Sache wurde zu nervenaufreibend: «Ich begriff langsam, da kommt nichts.»
Die Firma Emma-Matratzen hat den Hauptsitz in Frankfurt. Die Rechtslage nach deutschem Recht wäre klar: Deutsche Onlinehändler müssten den Kaufpreis innert 14 Tagen nach Stornierung der Bestellung zurückerstatten, erklärt Anwalt Sebastian Hofauer.
Viele unzufriedene Kundinnen und Kunden
Die beiden sind keine Einzelfälle. Bei «Kassensturz» meldeten sich rund 20 Kundinnen und Kunden von Emma-Matratzen mit immer den gleichen Problemen: Es wird nicht geliefert, Matratzen werden trotz Rückgaberecht nicht abgeholt, Teile fehlen. Dabei ist das Unternehmen international tätig und machte im letzten Jahr gemäss Zeitungsartikeln einen Umsatz von 873 Millionen Euro.
Nach Einschalten eines Anwalts zahlte Emma-Matratzen Sharon Bornstein den Kaufpreis retour. Und auch bei Jörg Neumann hat die Firma am Schluss eingelenkt und die Matratze abgeholt – nach einem Jahr und nachdem sich «Kassensturz» eingeschaltet hat. Sein Geld allerdings hat er bis zum Tag der Kassensturz-Sendung nicht erhalten (21.02.2023).