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Zu kleine Kleintierkäfige im Angebot – Onlinehandel in der Pflicht
Aus Kassensturz vom 25.04.2023.
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Onlinehandel Kleintierkäfige Stichprobe zeigt: unzulässige Käfige für Kleintiere im Angebot

Falsch deklariert oder für keine Tierart zulässig: Mit manchen Käfigen machen sich Schweizer Heimtierhalter strafbar.

Kleine und günstige Käfige sind oft Verkaufsschlager. «Deshalb müssen wir annehmen, dass Haustiere leider auch in zu kleinen Käfigen leben», bedauert Lucia Oeschger. Als Biologin bei der Fachstelle Heimtiere beim Schweizer Tierschutz STS kämpft sie seit Jahren für bessere Lebensbedingungen von Käfigtieren wie Meerschweinchen, Hamster, Fische oder Reptilien.

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Lucia Oeschger, Fachstelle Heimtiere Schweizer Tierschutz: «Wir stellen immer wieder fest, dass viele Käfige im Angebot sind, die nichts gesetzeskonform sind.»
Aus Kassensturz vom 26.04.2023.
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Während sich beim Verkauf von Haustierkäfigen im Fachhandel das Angebot in den letzten Jahren verbessert hat, ist das Angebot des Onlinehandels nach Recherchen des Schweizer Tierschutz STS noch immer oft nicht gesetzeskonform.

Diesen Platz brauchen Haustiere:

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Mit dem Tierhaltungsrechner vom Schweizer Tierschutz lässt sich einfach berechnen, welche Käfiggrösse eine Tierart benötigt.

Informationen fehlen in allen Verpackungen

Käfig ist nicht gleich Käfig: Je nach Tierart müssen die Gehege gesetzlich vorgeschriebene Auflagen erfüllen. Beim gewerbemässigen Verkauf von Heimtiergehegen in der Schweiz sind bereits auf der Website mehrere Angaben zwingend: Innenmasse des Geheges, die dafür zulässige Tierart und die maximal erlaubte Tieranzahl. Dazu müssen in der Verpackung der Käfige Informationen über die Bedürfnisse der jeweiligen Tierart liegen.

«Kassensturz» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Die Heimtierexpertin beim Schweizer Tierschutz STS sucht bei allen grösseren Onlinehändlern nach auffallend kleinen Käfigen und wird wie bei früheren Recherchen vielerorts fündig. Sie bestellt für jede Haustiergruppe mindestens ein kleineres Modell.

Praktisch alle Käfige sind zu klein und somit für keine Tierart zulässig. Wenn man darin ein Tier hält, macht man sich strafbar.
Autor: Lucia Oeschger Fachstelle Heimtiere, Schweizer Tierschutz

Bereits beim Aufbau zeigt sich: Vorgeschriebenes Infomaterial fehlt in allen Verpackungen, die Bau-Qualität bei einigen Gehegen ist miserabel und auch Minikäfige sind erhältlich. 

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Lucia Oeschger, Fachstelle Heimtiere Schweizer Tierschutz: «Bei Hamstern sind zu kleine Einstreuschalen klar nicht zulässig.»
Aus Kassensturz vom 26.04.2023.
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Lucia Oeschger vergleicht anschliessend alle Innenmasse mit den gesetzlichen Vorschriften. Ihr ernüchterndes Fazit: «Praktisch alle Käfige sind zu klein und somit für keine Tierart zulässig. Wenn man darin ein Tier hält, macht man sich strafbar.»

Kassensturz, 25.04.23, 21:05 Uhr

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