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Neun Strafanzeigen gegen Gutachter-Firma
Aus Kassensturz vom 30.05.2023.
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Umstrittene Gutachten Neun Strafanzeigen gegen Gutachter-Firma

Patienten sagen, sie litten an den Folgen fehlerhafter medizinischer Abklärungen. Sie alle waren bei der Firma PMEDA.

Es ist die unglaubliche Geschichte eines Mannes, der sich von einem Gutachter hereingelegt fühlt und der kürzlich erfuhr, dass das Strafverfahren eingestellt wurde. Schon 2018 berichtete Kassensturz über das fehlerhafte ärztliche Gutachten.

Zusammenarbeit mit Correctiv

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Der Beitrag wurde in Zusammenarbeit mit Correctiv erstellt.

Er hatte bei der Swisscom eine Kaderstelle und erlitt einen Nervenzusammenbruch und einen Herzinfarkt. Davon erholt er sich nicht mehr. Arbeiten ist nicht mehr möglich. Die Krankentaggeld-Versicherung schickt ihn zur Abklärung zu einem Psychiater der Gutachter-Firma PMEDA. Dort nimmt er das Gespräch heimlich auf. Mit der Tonaufnahme kann er später im Kassensturz aufzeigen, dass das Gutachten nicht mit der Aufnahme übereinstimmt. Im Gutachten kommen Tests vor, die der Psychiater gar nicht machte. Die Gutachter-Firma PMEDA sagt, ihr Gutachten sei sorgfältig erstellt worden. Wegen diesen heimlich gemachten Tonaufnahmen wurde gegen den Manager und den Redaktor eine Strafanzeige eingereicht – von einem PMEDA-Gutachter.

Ein Jahr nach dem Kassensturz-Bericht erhielt der Ex-Swisscom-Manager doch noch eine IV-Rente von 940 Franken.

«Sie hören gar nicht richtig zu»

Jetzt gehen vier weitere Betroffene an die Öffentlichkeit und berichten im Kassensturz von ihren Erfahrungen mit der Gutachter-Firma PMEDA: «Empathie spürst du bei diesen Gesprächen gar nicht. Absolut null», «mich dünkt es, sie hören gar nicht richtig zu» oder «der Umgangston ist ein Befehlston wie auf einem Army-Gelände.» PMEDA weist die Vorwürfe zurück: «Diese Abklärungen können für die Betroffenen unangenehm sein. Der Umgangston bei Untersuchungen der PMEDA ist deshalb stets zurückhaltend und professionell.» 

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Rémy Wyssmann, Patientenrechts-Anwalt: «Eine sehr grosse Anzahl bei den PMEDA-Gutachten ist Zulasten der Versicherten und nicht Zulasten der Versicherung.
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Rémy Wyssmann ist Patientenrechts-Anwalt. Seine Kanzlei vertritt mehrere PMEDA-Patienten. «Wir haben gesehen, dass eine sehr grosse Anzahl bei den PMEDA-Gutachten immer Zulasten der Versicherten ist und nicht Zulasten der Versicherung. Das ist erklärungsbedürftig.» PMEDA bestreitet das: Es gebe «keine statistisch relevanten Zahlen», welche diese Aussage sachgerecht untermauern würden. So sei gemäss Bundesgericht der Schluss falsch, PEMEDA weise bei Arbeitsfähigkeiten eine «starke Abweichung zum statistischen Mittelwert» auf. 

Der Ex-Swisscom-Manager reicht 2018 bei der Zürcher Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige ein. Gegen den Psychiater und den Chef der Gutachter-Firma. Im April 2023 stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Der Anwalt des Ex-Swisscom-Managers ist enttäuscht: «Wir sind sehr überrascht gewesen von der Einstellungsverfügung. Das ist wirklich sehr unverständlich.» Jetzt hat er Beschwerde eingelegt. Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich schreibt: «Wegen des nach wie vor laufenden Verfahrens können wir keine Fragen beantworten.»

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Sie empfanden die PMEDA-Gespräche als sehr unangenehm
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Neun Strafverfahren laufen

Kassensturz weiss: Es laufen neun Strafanzeigen gegen PMEDA-Gutachter. Für sie gilt die Unschuldsvermutung. PMEDA schreibt: «Medizinische Gutachten werden laufend gerichtlich angefochten. Es geht um viel Geld. (…) Jede und jeder kann Strafanzeigen einreichen, auch wenn sie haltlos sind.» Es gebe bis heute keine Urteile, wonach sich PEMEDA-Gutachter in irgendeiner Weise fehlverhalten hätten. Der Ex-Swisscom-Manager ist am Boden: «Ich bin finanziell ruiniert und ich habe hohe Schulden.»

Stellungnahme PMEDA

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«Zu einzelnen Gutachten kann sich PMEDA aus Gründen des Patientengeheimnisses nicht äussern. Tatsache ist: In Gerichtsverfahren um Invalidenrenten sind Gutachten laufend Streitgegenstand. Es geht ums Geld – sowohl für die Gesuchsteller als auch deren Anwälte. In über 100 Gerichtsfällen zu Invalidenrenten hat sich das Bundesgericht auf Gutachten der PMEDA gestützt. Die Qualität der PMEDA-Gutachten ist somit gerichtlich bestätigt. Alle Prämienzahler haben ein Interesse daran, dass Rentengesuche seriös abgeklärt werden. Daran ändert auch eine Kampagne von Zürcher Geschädigtenanwälten und des Kassensturzes gegen die IV-Gutachterstellen nichts.»  

Tatsache ist: Das Bundesgericht bewertet grundsätzlich die Qualität von Gutachten nicht. In sogenannten Verwaltungsgerichtsverfahren wird die Form vom Verfahren und nicht der Inhalt geprüft.

PMEDA schreibt weiter: «Im Interesse der Prämienzahler haben medizinische Gutachten das Ziel, objektiv abzuklären, ob die Voraussetzungen für eine IV-Rente erfüllt sind. (…) Die Gutachter leisten einen objektiven Beitrag zur medizinischen Abklärung des Versicherungsanspruchs.»

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Gespräch mit Florian Steinbacher, Vizedirektor Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
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Kassensturz, 30.05.23, 21:05 Uhr ; 

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