Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Zürcherin hat ihren Karton für die Sammlung nicht verschnürt in einer Kartonkiste an die Strasse gestellt.
- Dieser wurde vermutlich aus diesem Grund nicht mitgenommen und blieb bis am Folgetag draussen stehen. Denn in Zürich muss Karton für die Sammlung gefaltet und als verschnürtes Bündel bereitgestellt werden.
- Weil sie ihren Karton zum falschen Zeitpunkt bereitgestellt habe, muss sie nun eine Strafe von 270 Franken bezahlen.
- Andere Deutschschweizer Städte reagieren bei einem solchen «Vergehen» deutlich kulanter, zeigt eine Umfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso».
An einem Freitagmorgen im April stellte eine «Espresso»-Hörerin im Zürcher Stadtkreis 3 ihren Karton für die Sammlung bereit, neben dem Karton ihrer Nachbarn. Sie habe ihren kleineren Karton in eine grössere Schachtel getan: «Karton in Karton. Schön ordentlich ineinandergelegt, zugemacht und hinausgestellt.» So, wie sie das seit Jahren mache.
Als sie am Abend von der Arbeit zurückkehrte, stand ihr Karton immer noch draussen an der Strasse. Sie habe angenommen, dass das Sammelfahrzeug vielleicht verspätet sei oder nochmals vorbeifahre und sei ins Haus gegangen. Am nächsten Tag klingelte die Stadtpolizei Zürich an ihrer Tür. Sie habe gegen die Abfallvorschriften verstossen und werde deshalb gebüsst.
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«Eine Tüpflischiisserei!»
Ende November erhielt sie vom Statthalteramt des Bezirks einen Strafbefehl: 120 Franken Busse und 150 Franken Gebühren. Macht total 270 Franken. Tatbestand: «Missachten des Zeitpunktes für die Bereitstellung von Wertstoffen.» Diese müsse bis spätestens 7 Uhr des Abholtages geschehen. Das «Corpus delicti»: «Ein nicht verschnürtes Kartonbündel neben dem Zürisack-Container», heisst es im Strafbefehl.
Die Frau vermutet, dass die Kartonsammler ihr Kartonbündel nicht mitgenommen hätten, weil es nicht verschnürt gewesen sei. So sei es liegengeblieben und am nächsten Tag von Kontrolleuren als «zum falschen Zeitpunkt bereitgestellt» festgehalten worden. Zur Strafe sagt sie: «Ich war fassungslos und ultra-wütend.» 270 Franken Busse wegen letztlich einer fehlenden Schnur am Kartonbündel.
Dabei achte sie stets darauf, alles korrekt zu rezyklieren, verteidigt sich die Frau. Sie habe sogar die App von «Entsorgung und Recycling Zürich», ERZ, heruntergeladen. In ihrer Nachbarschaft würden Leute teilweise den ganzen Hausrat aufs Trottoir stellen ohne ihn korrekt zu entsorgen. «Eine ‘Tüpflischiisserei’ sei diese Busse», kritisiert sie. Man hätte sie zumindest zuerst verwarnen können.
Nicht verschnürter Karton bringt mehr Unordnung
Teilweise würden fehlbare Kunden schon zunächst verwarnt, sagt ERZ-Sprecherin Leta Filli: «Wenn aber ganz klar sichtbar ist, dass entweder anderer Abfall im Karton ist oder der Karton falsch bereitgestellt wurde, wird direkt eine Busse ausgesprochen.
In allen Merkblättern, auf der Internetseite und in der App von ERZ stehe, dass man Karton nur gefaltet und mit einer Schnur gebündelt bereitstellen dürfe. Es gebe verschiedene Gründe für diese Regelung: Karton dürfe man nicht in Schachteln hinausstellen, weil diese sich bei Nässe auflösen würden. Nicht verschnürter Karton werde bei starkem Wind überall verteilt. Und in Kartonschachteln könne neben Karton auch Abfall versteckt oder hineingeworfen werden.
Das wird in der Deutschschweiz sehr unterschiedlich gehandhabt. In Luzern und Schaffhausen beispielsweise darf Karton in Schachteln bereitgestellt werden, in Luzern ausdrücklich unverschnürt.
Stadt Zürich strenger als andere
Die Stadt Zürich greift bei Verstössen härter durch als andere Deutschschweizer Städte, wie eine Umfrage von «Espresso» zeigt. In den meisten Städten wird zuerst verwarnt oder auf dem Karton ein Rückweisungskleber mit Begründung angebracht. In anderen Städten ist es zwar ebenfalls verboten, den Karton in Schachteln bereitzustellen. Mitgenommen werden diese aber dennoch, solange der Karton nicht verschmutzt ist. Die Entsorgungsdienste handeln dort also kulant und mit Augenmass.
Die Geldstrafen sind in anderen Städten auch tiefer als in Zürich: In Winterthur ist es eine Umtriebsgebühr von 50 Franken, in Schaffhausen und St. Gallen kostet ein Verstoss gegen die Entsorgungsvorschriften rund 100 Franken. In Bern werden ab dem zweiten Verstoss die Unkosten verrechnet, eine Verzeigung mit Busse gibt es ab dem vierten Verstoss innerhalb von zwei Jahren.