Im Winter zieht es einen Schweizer Feriengast jeweils nach Gran Canaria. Er mietet ein Ferienhaus bei einem deutschen Vermieter und lässt den Schlüsselbund per Post zu sich nach Hause schicken. Jahrelang habe das reibungslos geklappt. Diesen Winter war jedoch der Wurm drin: Das Paket mit dem Schlüsselbund steckte solange am Schweizer Zoll fest, dass der Feriengast ohne Schlüssel fliegen musste.
Am Anfang ging es noch schnell
Doch der Reihe nach: Die Odyssee des Schlüssels fing am Freitag, dem 25. Januar an. An diesem Tag hatte der deutsche Vermieter das Paket aufgegeben. Zu Beginn ging es denn auch schnell: Bereits am darauffolgenden Dienstag wurde das Paket mit dem Schlüssel gemäss Sendungsverfolgung in der Schweiz zur Verzollung durch die Post übergeben.
Doch dann passierte lange Zeit nichts. Der Mann aus Sarnen im Kanton Obwalden wurde langsam nervös, für seinen Flug am 6. Februar wurde es knapp. Am Tag vor dem Flug ging er zweimal bei seiner Poststelle vorbei. Die Angestellten mussten ihn enttäuschen, das Paket befinde sich immer noch in der Verzollung im Logistikzentrum Urdorf.
Ohne Schüssel in die Ferien
Notgedrungen musste der Feriengast den Flieger nach Gran Canaria ohne Schlüssel für die Ferienwohnung besteigen. Nur mit grossem Aufwand gelang es ihm, vor Ort einen Ersatzschlüssel aufzutreiben. Die Ferien waren gerettet – doch er wunderte sich, was mit dem Schlüsselbund geschehen war.
Zurück in der Schweiz wurde ihm klar: Das Paket war erst am 12. Februar in der Poststelle Sarnen eingetroffen – fast eine Woche nach seinem Flug. Insgesamt war der Schlüsselbund 18 Tage unterwegs. Zudem musste der Postkunde auch noch 25 Franken Zollgebühren bezahlen. Der Absender hatte den Paketinhalt mit 60 Euro Warenwert bezeichnet, für die Berechnung der Gebühren zählten auch die Versandkosten von über 30 Euro.
Das «Nachweihnachtsgeschäft» ist schuld
Post-Sprecher François Furer entschuldigt sich beim verärgerten Kunden. Auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» erklärt er, der Grund für die Verzögerung in der Verzollung sei das sogenannte Nachweihnachtsgeschäft im Januar und Februar. In dieser Zeit sei das Paketaufkommen gross, was zu Verzögerungen in der Verzollung einzelner Sendungen führen könne. So habe der Prozess in diesem Fall acht statt wie üblich drei bis vier Arbeitstage in Anspruch genommen.
Anspruch auf Entschädigung hat der Feriengast nicht. Die Post schliesst in den allgemeinen Geschäftsbedingungen jede Haftung für verspätete Pakete aus. Das Zurückschicken des Schlüssels ging übrigens bedeutend schneller: In vier Tagen war der Schlüsselbund wieder beim deutschen Vermieter.