In Spitälern und Pflegeeinrichtungen herrscht konstanter Personalmangel. Eine Einrichtung hat deshalb bei der Ferienplanung neue Regeln eingeführt: Ferien werden den Angestellten künftig nur noch Montag bis Freitag zugestanden.
«Wir können uns nicht mehr darauf verlassen, dass wir das Wochenende vor und nach den Ferien auch frei haben», schreibt eine Betroffene dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Sie möchte wissen, ob man sie zwingen könne, während der Ferien am Wochenende zu arbeiten.
Diese Regelung kennen viele Angestellte im Gesundheitswesen. Tatsache ist: Eine solche Regelung verstösst gegen das Gesetz.
Auch in den Ferien hat eine Woche sieben Tage
Laut Obligationenrecht muss ein Angestellter zwingend mindestens einmal pro Jahr zwei zusammenhängende Wochen Ferien beziehen. Diese gesetzliche Vorschrift wird nur eingehalten, wenn die Angestellten das Wochenende zwischen den Ferien und das Wochenende vor oder nach den Ferien auch arbeitsfrei haben. Denn das Gesetz spricht beim Ferienanspruch von «Wochen» und nicht von «Tagen».
Weil Ferien der Erholung dienen, sollen sie darüber hinaus möglichst am Stück und nicht tageweise bezogen werden. Wenn Angestellte in der Pflege nun eine Woche Ferien machen möchten, so gehört immer im Mindesten ein Wochenende dazu.
Den Zeitpunkt der Ferien bestimmt der Arbeitgeber
Zwar bestimmt der Arbeitgeber, wann seine Angestellten in die Ferien fahren dürfen. Doch er muss nach Möglichkeit Rücksicht auf deren Bedürfnisse nehmen. Eltern mit schulpflichtigen Kindern beispielsweise können verlangen, einen Teil ihrer Ferien während der Schulferien beziehen zu können. Arbeiten in einem Team mehrere Angestellte mit Kindern, so muss der Arbeitgeber die Ferien so zuteilen, dass niemand benachteiligt wird.