Zum Inhalt springen
Audio
Wenn es im Büro nach Alkohol riecht
Aus Espresso vom 10.10.2024. Bild: Imago/Panthermedia
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 35 Sekunden.

Kollege mit Absentismus «Muss ich das Alkoholproblem des Kollegen dem Chef melden?»

Was können Angestellte tun, wenn sie vermuten, dass jemand aus dem Team ein Alkoholproblem hat?

Er beobachte das schon eine ganze Weile, schreibt ein Mann dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Einer seiner Arbeitskollegen komme sehr häufig zu spät zur Arbeit, oft ungepflegt. Er rieche unangenehm, verschwinde manchmal während der Arbeit und keiner wisse, wo er sei und was er tue.

Im Team wird deshalb schon gemunkelt. Hat der Mann ein Alkoholproblem? Während sich einige sorgen, ärgern sich andere, dass sie wegen der vielen Ausfälle zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen. Ihm tue der Kollege leid, schreibt der «Espresso»-Hörer. «Wie kann ich ihm helfen? Ich möchte ihn auf keinen Fall beim Chef verpfeifen.»

Vorgesetzte dürfen nicht wegschauen

Laut Schätzungen der Fachorganisation «Blaues Kreuz Schweiz» haben zwei bis fünf Prozent aller Angestellten einen problematischen Umgang mit Alkohol. Oftmals ist bei Arbeitsunfällen Alkohol im Spiel und immer wieder kommt es vor, dass Arbeitsverhältnisse wegen Suchterkrankungen aufgelöst werden.

Sind Alkohol- und Drogentests am Arbeitsplatz zulässig?

Box aufklappen Box zuklappen

In bestimmten Betrieben und Branchen gilt aus Sicherheitsgründen eine Nulltoleranz für Drogen und Alkohol am Arbeitsplatz: bei Chauffeuren etwa, Pilotinnen oder medizinischem Personal.

In diesen Betrieben dürfen Tests durchgeführt werden, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen müssen im Arbeitsvertrag oder im zum Arbeitsvertrag gehörenden Dienstreglement umschrieben sein.

Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit ihre Angestellten zu schützen und insbesondere Massnahmen zur Vermeidung von Unfällen zu ergreifen. Aus diesem Grund haben vor allem grössere Unternehmen Präventionsprogramme zur Verhinderung von suchtbedingten Unfällen und zur Reduktion von Arbeitsausfällen erarbeitet. Gefordert sind in diesem Rahmen vor allem Vorgesetzte.

Sie sollen Auffälligkeiten mit den Betroffenen so früh wie möglich ansprechen und gegebenenfalls Massnahmen prüfen. Was aber gilt für die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb? Rechtlich gesehen haben sie keine Pflicht, eine betroffene Person anzusprechen oder ihre Beobachtungen den Vorgesetzten zu melden. Viele sorgen sich aber um ihre Kollegin oder ihren Kollegen und möchten helfen.

Kolleginnen und Kollegen sind keine Therapeuten

Die Fachstelle «Sucht Schweiz» rät, das Gespräch mit der betroffenen Person zu suchen, seine Besorgnis auszudrücken und eigene Beobachtungen zu schildern, zum Beispiel mit: «Ich habe das Gefühl, dass es dir nicht gut geht.» Kolleginnen und Kollegen sollten jedoch keine Diagnosen stellen («Ich glaube, du hast ein Alkoholproblem …») und nicht versuchen, die betroffene Person zu schützen und etwa Aufgaben oder Verantwortung zu übernehmen.

Alle Rechtsfragen

Box aufklappen Box zuklappen
Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Spricht die betroffene Person ihr Alkoholproblem an, können Fachstellen weiterhelfen. Leidet jedoch die eigene Arbeit unter den häufigen Ausfällen der betroffenen Person, sollten spätestens dann Kolleginnen oder Kollegen das Gespräch mit der vorgesetzten Person suchen.

Espresso, 10.10.2024, 8:10 Uhr

Meistgelesene Artikel