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«Darf ich nach dem Prämienaufschlag die Police kündigen?»
Aus Espresso vom 03.10.2024. Bild: imago / panthermedia
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Autoversicherung «Darf ich nach dem Prämienaufschlag die Police kündigen?»

Bei einem Prämienaufschlag haben Versicherte ein ausserordentliches Kündigungsrecht.

Ärgerlich. Die Kaskoversicherung einer «Espresso»-Hörerin schlägt auf, und zwar um mehr als zehn Prozent. Statt bisher 1200, soll sie neu 1400 Franken zahlen. Begründung der Versicherung: Die Kosten für Fahrzeugreparaturen und -ersatzteile seien in den letzten Jahren gestiegen.

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Die Kundin überlegt sich nun, die Versicherung zu wechseln. Allerdings hat sie einen Vertrag mit einer mehrjährigen Laufzeit unterschrieben. «Kann ich nach der Prämienerhöhung vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen?», möchte sie vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen.

Versicherte haben ausserordentliches Kündigungsrecht

Die «Espresso»-Hörerin kann aussteigen: Denn Versicherte haben in bestimmten Fällen das Recht, eine Versicherungspolice vor Ablauf der Laufzeit zu kündigen:

  • Bei Prämienerhöhungen, Erhöhung des Selbstbehalts oder Verschlechterungen der Bedingungen haben Versicherte das Recht, den Versicherungsvertrag ausserterminlich zu kündigen. Erhöht die Versicherung jedoch nach einem Schadenfall die Prämie, so besteht dieses Kündigungsrecht nicht.
  • Hat die Versicherung nach einem Schadenfall eine Entschädigung geleistet, kann die versicherte Person die Police ebenfalls ausserterminlich kündigen, ebenso die Versicherung.
  • Ein ausserterminliches Kündigungsrecht haben Versicherte auch, wenn das versicherte Risiko wegfällt. Bei einer Kaskoversicherung wäre das der Fall, wenn die versicherte Person das Autofahren aufgibt. Verkauft eine versicherte Person ihr Auto, so geht die Versicherung auf die Käuferin über. Diese hat dann das Recht, die Police ausserterminlich zu kündigen. Diese Regel gilt auch bei Haus- und Grundstückverkäufen.
  • Ein ausserterminliches Kündigungsrecht haben Versicherte zudem, wenn die Versicherung verkauft und von einer anderen Gesellschaft übernommen wird. In diesem Fall ist die Käuferin verpflichtet, die Versicherten auf ihr Kündigungsrecht aufmerksam zu machen.

Wichtig: Bei einer ausserterminlichen Kündigung muss das Kündigungsschreiben spätestens am letzten Tag der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist – meist beträgt die Kündigungsfrist drei Monate – bei der Versicherung eintreffen. Es gibt Gesellschaften, die Kündigungen per Mail akzeptieren. Andere bestehen auf einen eingeschriebenen Brief.

Espresso, 3.10.24, 8:10 Uhr

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