Karl verbringt die Mittagspause draussen im Park. Er isst einen Salat aus dem Schnellimbiss und trinkt dazu ein Mineralwasser. Nach der Mittagspause möchte Karl den Abfall in einem öffentlichen Abfalleimer entsorgen. Doch der ist mit Müll komplett zugestopft.
Karl legt den Abfall neben den Eimer. Eine Frau sieht das und weist ihn zurecht. Das sei verboten. Wenn der Kübel voll sei, dann dürfe man den Müll danebenlegen, beharrt Karl. Doch darf man Abfall neben dem Kübel deponieren? Darf man das?
Das Publikum hat abgestimmt:
Die Antwort
Nein. Was Karl hier machen will, ist nach dem Umweltschutzgesetz grundsätzlich verboten. Vielerorts sind solche Abfälle auf der Strasse oder in der Natur ein grosses Problem. Allerdings enthält das Umweltschutzgesetz keine Strafbestimmungen und keine Sanktionen. Aus diesem Grund haben in den letzten Jahren viele Kantone und Gemeinden so genannte Littering-Verbote erlassen. Besteht eine solche Regelung, riskieren Abfall-Sünder, die ihre kleineren Abfälle wie zum Beispiel Essensreste, Verpackungen, Getränkedosen oder Zigaretten wegwerfen, statt sie in einem öffentlichen Abfalleimer zu entsorgen, eine saftige Busse. Je nach Ort zwischen 40 und 300 Franken.
Die Rechtslage beim Ablegen und Wegwerfen grösserer Abfällen dagegen ist praktisch überall gleich: Wer zum Beispiel Hauskehricht, alte Möbel oder Autoreifen irgendwo deponiert, statt sie in eine Entsorgungsanlage zu bringen, macht sich strafbar. Wer erwischt wird, riskiert ebenfalls eine happige Busse.