Karla arbeitet im Homeoffice. In der Mailbox ploppt eine Mail ihrer Chefin auf. Eine Einladung zu einem Online-Meeting. Karla tritt dem Meeting bei. Die Kolleginnen und Kollegen haben alle die Kamera eingeschaltet. Das möchte Karla nicht. Sie ist nicht geschminkt. So will sie sich nicht zeigen.
Doch die Chefin will, dass alle die Kamera einschalten. Karla wehrt sich. Sie könne auch ohne Kamera zuhören und mitreden. Doch darf ein Arbeitgeber verlangen, dass die Angestellten bei einer Onlinesitzung die Kamera einschalten? Darf man das?
Die Antwort
Ja. Wie Angestellte ihre Arbeit zu erledigen haben, bestimmen die Vorgesetzten. Das Gesetz gibt ihnen ausdrücklich das Recht, Weisungen zu erteilen.
Dieses Weisungsrecht gilt auch im Homeoffice und bei Video-Konferenzen. Vor diesem Hintergrund darf eine Chefin verlangen, dass alle Mitglieder des Teams bei einer Video-Konferenz die Kamera einschalten.
Angestellte können Privatsphäre schützen
Natürlich wollen viele Angestellte nicht, dass die ganze Abteilung weiss, wie es bei ihnen zu Hause aussieht. Einen solchen Eingriff in ihre Privatsphäre müssen sich Angestellte nicht gefallen lassen. Bei den gängigen Programmen lässt sich jedoch der Hintergrund verfremden. Die Privatsphäre ist somit geschützt.
Vorgesetzte dürfen also verlangen, dass bei einer Video-Konferenz die Kamera eingeschaltet sein muss. Verboten wäre es hingegen, wenn Vorgesetzte solche Konferenzen ohne ausdrückliche Einwilligung aller Beteiligten aufzeichnen oder wenn sie zur Überwachung der Angestellten verlangen, dass diese die Kamera während der Arbeit eingestellt lassen. Eine solche, permanente Überwachung am Arbeitsplatz ist nicht zulässig.