Prisca Bezzola ernährt sich bewusst und gesund. In einem Katalog entdeckt sie ein neues Kochbuch mit praktischen 30 Minuten-Rezepten. Doch bei der Preisangabe kommt Prisca Bezzola ins Stocken:
Laut Katalog kostet das Buch regulär 36.90 Franken. Wer rasch bestellt, profitiert laut Bestellkarte von einem Aktionspreis von 29.90 Franken. Doch dem Katalog liegt ein Flyer für das neue Kochbuch bei. Darauf steht, das Buch koste 19.90 Franken.
Kurz entschlossen füllt Prisca Bezzola den Bestellschein aus, vermerkt aber beim Preis, sie möchte das Buch für 19.90 Franken kaufen.
Im Katalog kostet das Buch 20 Franken mehr als auf dem Flyer
Der Verlag antwortet umgehend. Beim Preis auf dem Flyer handle es sich um einen Druckfehler. «Was denn», schreibt Prisca Bezzola dem Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1. «Kann sich der Verlag einfach so herausreden?»
Eine berechtigte Frage. Allerdings ist Prisca Bezzola wie vielen Konsumentinnen und Konsumenten nicht bewusst, dass laut Gesetz Preise in Katalogen, auf Flyern oder im Internet grundsätzlich nicht verbindlich sind.
«Lockvogelangebote sind verboten»
Verboten ist lediglich, dass Firmen mit Fantasiepreisen werben und so Kunden unter falschen Voraussetzungen in die Läden locken oder zu Bestellungen verleiten. Wer Kunden mit solchen Lockvogelangeboten täuscht, macht sich strafbar.
Prisca Bezzola kann also nicht darauf bestehen, das Kochbuch für 19.90 Franken kaufen zu können. Aber: Auf den Aktionspreis von 29.90 Franken kann sie bestehen. Rechtlich gesehen hat sie dem Verlag mit ihrer Bestellung ein Angebot unterbreitet. Der Verlag hat dieses Angebot abgelehnt, in seinem Antwortmail Prisca Bezzola aber ein neues Angebot gemacht. Und dieses Angebot ist verbindlich.
Laut Gesetz ist ein Geschäft an ein Angebot gebunden. Allerdings nur für kurze Zeit. Genau so lange, wie der Empfänger eines Briefes oder eines Mails zum sofortigen Antworten braucht. Das sind im Maximum ein bis zwei Tage.
Antwortet Prisca Bezzoa umgehend, so hat sie ihr Kochbuch für 29.90 Franken auf sicher.