Der Verkäufer sagte Frau Michel, eine Heimlieferung koste 10 Prozent des Verkaufspreises. Frau Michel rechnete mit 30 Franken. Bezahlen musste Sie jedoch 90 Franken. Zu Unrecht, meint Rechtsexpertin Doris Slongo.
Als der Verkäufer Frau Michel erklärte, der Heimtransport koste 10 Prozent des Verkaufspreises, galt der effektive Verkaufspreis von 300 Franken. Dass er sich auf den regulären Preis bezieht und diesen als Berechnungsbasis nimmt, hätte er Frau Michel explizit sagen müssen.
Frau Michel hätte jedoch auf dem tieferen Preis bestehen müssen. Da sie die Rechnung mit den höheren Transportkosten bereits bezahlt hat, kann sie den strittigen Betrag nun nicht mehr zurückfordern.