Vielleicht haben Sie auch schon Antworten von Schreibautomaten bekommen. Kundendienste etwa arbeiten mit künstlicher Intelligenz. Die Kundin gibt eine Frage ein und die KI-Software verbindet die Suchbegriffe mit vorhandenen Textbausteinen und formuliert daraus eine Antwort.
Durch künstliche Intelligenz erstellte Text sind heute verbreitet. Doch taugt ein KI-Chatbot auch als Ratgeber bei rechtlichen Fragen? «Espresso» probiert es anhand der folgenden Frage eines Hörers aus:
«Wir haben im April in einem Online-Shop einen Aufstellpool für unseren Garten bestellt. Es hiess, der Pool sei innert fünf Tagen lieferbar. Mehr als einen Monat später haben wir den Pool noch immer nicht. Wenn wir nachfragen, werden wir vertröstet. Wie kommen wir zu unserem Pool, bevor der Sommer vorbei ist?»
Die Antwort der KI-Software lässt ein paar Sekunden auf sich warten. Das Resultat liest sich flüssig, bringt unseren Hörer aber nicht wirklich weiter:
Ausschnitt Antwort KI-Chatbot: «Prüfen Sie die Geschäftsbedingungen des Online-Shops, insbesondere die Abschnitte zur Lieferung und Verzögerung. Überprüfen Sie, ob dort mögliche Schritte für den Fall von Lieferverzögerungen beschrieben sind.»
Kommentar «Espresso»: Viele Shops behalten sich Lieferverzögerungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Meist steht, der Kunde könne bei Lieferverzögerungen nicht oder erst nach einer sehr langen Frist vom Vertrag zurücktreten.
Was der KI-Rechtsberater nicht weiss: Hält ein Shop Lieferversprechen trotz Mahnungen des Kunden nicht ein, kann dieser trotz anderslautender Vertragsbestimmungen vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. Als Konsumentin, als Konsument muss man sich nicht alles gefallen lassen.
Ausschnitt Antwort KI-Chatbot: «Drohen Sie mit rechtlichen Schritten, wenn Ihnen der Online-Shop keine zufriedenstellende Antwort gibt oder die Lieferung weiter verzögert. Erwähnen Sie beispielsweise die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit Verbraucherschutzorganisationen.»
Kommentar «Espresso»: Drohen ist heikel. Wenn man sich im Ton vergreift und mit Nachteilen droht, macht man sich unter Umständen strafbar. Erkundigen Sie sich besser über die Rechtslage, bevor Sie sich mit dem Anbieter Wortgefechte liefern.
Fazit. Konsumentinnen und Konsumenten sind weiterhin gut beraten, sich mit rechtlichen Fragen an eine Stelle zu wenden, wo sie von Menschen beraten werden. Adressen dazu: