Zum Inhalt springen
Audio
Rechtsfrage: «Quittung mit Kaufpreis oder effektivem Wert?»
Aus Espresso vom 18.11.2021. Bild: imago images
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 44 Sekunden.

Schnäppchen gemacht «Gehört der Kaufpreis auf die Quittung oder der Wert der Uhr?»

Eine teure Uhr wird zum Schnäppchenpreis angeboten! Doch was passiert, sollte das Stück gestohlen werden? Zahlt dann die Diebstahl-Versicherung nur den auf der Kaufquittung angegebenen Betrag? «Espresso» klärt auf.

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • Wer etwas bar in einem Geschäft kauft, hat Anspruch auf eine schriftliche Quittung. Die Quittung belegt, dass die Kundin die Ware bekommen und den dafür vereinbarten Kaufpreis bezahlt hat.
  • Auf der Quittung muss von Gesetzes wegen der von der Kundin effektiv bezahlte Kaufpreis und nicht etwa der effektive Wert des Kaufgegenstandes stehen.

Alle Rechtsfragen

Box aufklappen Box zuklappen

Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet jeden Donnerstag eine Rechtsfrage. Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie uns!

Was aber, wenn einem das teure Stück gestohlen wird oder man es verliert, fragt sich ein «Espresso»-Hörer. Er hat kürzlich eine wertvolle Uhr zu einem reduzierten Preis kaufen können.

  • Wer im Rahmen seiner Hausratversicherung eine Diebstahlversicherung hat, muss sich in solch einem Fall keine Sorgen machen. Die «Hausrat» bezahlt bei einem Verlust in der Regel den Wert einer Sache oder den Betrag, welcher die versicherte Person für die Wiederanschaffung zum Zeitpunkt des Schadenfalls aufbringen müsste. Allerdings haben die meisten Hausratversicherungen Selbstbehalte von zwischen 200 und 500 Franken und je nach Police wird ein Maximalwert entschädigt.
  • Würde die teure Uhr des «Espresso»-Hörers durch eine andere Person beschädigt, käme die Haftpflichtversicherung dieser Person für den Schaden auf. Haftpflichtversicherungen bezahlen allerdings lediglich den Zeitwert einer beschädigten Sache, nicht den Neu- oder Wiederanschaffungswert. Bei teuren Uhren ist der Wertverlust glücklicherweise nicht sehr gross.
  • Für sehr teure Uhren oder für teuren Schmuck kann sich der Abschluss einer Wertsachen-Versicherung lohnen. Beim «Espresso»-Hörer könnte dies dann der Fall sein, wenn der Wert seiner Uhr die maximale Deckungssumme seiner Hausratversicherung deutlich übersteigt.

Espresso, 18.11.2021, 08:13 Uhr

Meistgelesene Artikel