Zum Inhalt springen

Betreibung Zahlungsbefehl erhalten: «Wie mache ich Rechtsvorschlag?»

Mit einem Rechtsvorschlag lässt sich eine Betreibung stoppen. Doch wie müssen Betroffene vorgehen?

In der Schweiz werden pro Jahr etwa drei Millionen Zahlungsbefehle ausgestellt. Doch nicht alle Betreibungen sind gerechtfertigt. Wer eine Betreibung zu Unrecht bekommt, kann sich wehren:

Was ist ein Zahlungsbefehl? Ein Zahlungsbefehl ist die amtliche Aufforderung, eine Forderung zu bezahlen. Wer eine offene Geldforderung eintreiben will, kann gegen den Schuldner eine Betreibung einleiten und dazu beim Betreibungsamt ein Begehren stellen.

Alle Rechtsfragen

Box aufklappen Box zuklappen
Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten .

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Das Amt stellt dann dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu. Allerdings prüft das Amt nicht, ob die Betreibung zu Recht eingeleitet worden ist. Jeder Zahlungsbefehl wird im amtlichen Register vermerkt und erscheint auf einem Betreibungsregisterauszug.

Was bedeutet es, einen Zahlungsbefehl zu bekommen? Das Betreibungsamt stellt der Schuldnerin den Zahlungsbefehl zu, mit der Aufforderung, die in Betreibung gesetzte Summe innerhalb von 20 Tagen zu bezahlen. Bleibt die Zahlung aus, kann der Gläubiger verlangen, dass die Schuldnerin gepfändet wird.

Was tun, wenn ich mit der Forderung nicht einverstanden bin? Betriebene Personen haben die Möglichkeit, sich zu wehren. Sie können gegen die Betreibung «Rechtsvorschlag» erheben. Mit dem Rechtsvorschlag erhebt die betriebene Person Einspruch, sie bestreitet die Forderung.

Wie kann ich Rechtsvorschlag erheben? Eine betriebene Person muss den Rechtsvorschlag gegenüber dem Betreibungsamt erklären. Das ist telefonisch, bei der Übergabe des Zahlungsbefehls durch die Beamtin, auf dem Amt, mündlich oder schriftlich möglich. Der Rechtsvorschlag wird dann protokolliert. Beim Rechtsvorschlag entstehen der betriebenen Person keine Kosten.

Wie lange habe ich Zeit, um Rechtsvorschlag zu erheben? Ein Rechtsvorschlag muss innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung des Zahlungsbefehls gemacht werden. Das Verfahren wird durch den Rechtsvorschlag gestoppt. Nun muss die Gläubigerin ein Gerichtsverfahren einleiten und dort beweisen, dass die Forderung zu Recht besteht.

Wie geht es nach dem Rechtsvorschlag weiter? Durch den Rechtsvorschlag ist das Verfahren gestoppt. Nun muss der Gläubiger den Rechtsvorschlag beseitigen lassen. Dazu muss er seine Forderung in einem Gerichtsverfahren anerkennen lassen. Dieser Prozess ist aufwändig und mit Kosten verbunden. Wer tatsächlich Geld schuldet und Rechtsvorschlag erhoben hat, kann die Zeit nutzen und mit dem Gläubiger eine Lösung auszuhandeln.

Wie verschwindet der Eintrag im Betreibungsregister?

Box aufklappen Box zuklappen

Der Zahlungsbefehl bleibt im amtlichen Register vermerkt. Wird jedoch eine Betreibung zurückgezogen, erscheint sie nicht mehr auf einem Auszug aus dem Betreibungsregister. Es gibt noch eine weitere Möglichkeit: Zieht der Gläubiger die Betreibung nicht innerhalb von drei Monaten weiter, kann die betriebene Person beim Amt ein sogenanntes Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung stellen. Dieses Gesuch kostet 40 Franken.

Espresso, 21.11.24, 8:10 Uhr

Meistgelesene Artikel