Schutz vor Corona - Maskenpflicht an Schulen: «Wer muss die Masken bezahlen?»
Seit letzter Woche gilt in öffentlichen Schulen ab Sekundarstufe II eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler. «Espresso» sagt, ob die Schulen diese Masken gratis zur Verfügung stellen müssen.
Seit dem 29. Oktober gilt schweizweit eine ausgedehnte Maskenpflicht. Diese betrifft auch öffentliche Schulen. Schülerinnen und Schüler ab Sekundarstufe II müssen im Schulhaus und während des Unterrichts eine Maske tragen.
Viele Schulen stellen Masken und Desinfektionsmaterial kostenlos zur Verfügung. Ob sie rechtlich dazu verpflichtet sind, ist allerdings nicht klar.
Die Bundesverfassung schreibt den Kantonen vor, dass sie einen allen Kindern offenstehenden, kostenlosen Grundschulunterricht anzubieten hätten. Das bedeutet: Ein Kanton darf für den Besuch der Grundschule kein Schulgeld verlangen und muss auch jene Kosten übernehmen, die mit dem «Zweck» der Schule zusammenhängen. Damit sind Lehrmittel und nicht-persönliches Schulmaterial gemeint. Dieses Material muss die Schule zur Verfügung stellen – kostenlos.
Umstritten ist dagegen, ob und in welchem Rahmen sich Eltern finanziell an Schulreisen, Exkursionen und Lagern beteiligen müssen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass von Eltern bei obligatorischen Veranstaltungen eine Kostenbeteiligung verlangt werden kann, allerdings nur im Umfang dessen, was sie während der Abwesenheit des Kindes einsparen, zum Beispiel für die Verpflegung.
Ob nun Hygiene-Masken mit dem «notwendigen und unmittelbaren Zweck» des Schulunterrichts zusammenhängen, scheint auf den ersten Blick nachvollziehbar, ist aber rechtlich nicht geklärt. Masken – so liesse sich argumentieren – sind vergleichbar mit persönlichem Schulmaterial wie zum Beispiel für den Sportunterricht vorgeschriebene Turnschuhe oder Schwimmanzüge. Die Kosten für diese Anschaffungen gehen zu Lasten der Eltern.
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