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Tanzkurs abgebrochen «Meine Frau ist verletzt: Weshalb zahlt die Versicherung nicht?»

Versicherungen verlangen ein Arztzeugnis, sonst bezahlen sie nichts.

Ein Ehepaar aus Bern besucht seit einigen Jahren einen Tanzkurs. Der Kursanbieter empfahl eine Annullationsversicherung für den Fall, dass der Kurs wegen gesundheitlicher Probleme abgebrochen werden müsste. Eine gute Sache, dachte sich das Paar. Doch als die Tänzer die Versicherung in Anspruch nehmen wollen, folgt die Enttäuschung.

«Wozu hat man denn eine Versicherung?»

Was war geschehen? «Meiner Frau fiel beim Gärtnern ein schwerer Stein auf den Fuss», schildert ihr Mann. Die grosse Zehe ist gequetscht und blutet. Desinfizieren und hochlagern, rät der Nachbar, ein pensionierter Arzt. Der Tanzkurs muss auf Eis gelegt werden, der Ehemann meldet den Schaden der Annullationsversicherung. «Die Versicherung verlangte ein Arztzeugnis, deshalb ging meine Frau drei Wochen nach dem Unfall zum Hausarzt.»

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Doch die Versicherung lehnt das Zeugnis ab. Die Frau hätte unmittelbar nach dem Unfall einen Arzt aufsuchen müssen, lautet die Begründung.

Spesen statt Versicherungsleistung

Die Versicherung stützt sich dabei auf ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dort heisst es, bei einem Unfall oder bei Krankheit sei «unverzüglich» ein Arzt aufzusuchen. Dieser Arzt habe dann ein Zeugnis auszustellen. Wer diese Klausel nicht befolgt, kann demzufolge keine Leistungen geltend machen.

Für den Ehemann aus Bern unverständlich. «Ein Arzt hätte bei dieser Art Verletzung gar nichts tun können. Zudem konnte meine Frau während drei Wochen keine geschlossenen Schuhe tragen und somit nicht in die Stadt zum Arzt fahren.» Doch auch diese Argumente lässt die Versicherung nicht gelten. Statt der erhofften Rückerstattung hat das Paar noch Zusatzkosten von fast 60 Franken für ein nutzloses Arztzeugnis.

Tipp: Im Schadenfall immer sofort reagieren

Die Bedingungen von Versicherungen sind klar formuliert, inhaltlich formalistisch und nicht immer sehr kundenfreundlich. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, bei einem Schadenfall die Pflichten in den Versicherungsbedingungen nachzuschlagen. Wichtig auch: einen Schadenfall immer unverzüglich per Mail melden und nachfragen, welche Dokumente die Versicherung wünscht.

Zum Schluss noch eine gute Nachricht: Der Tänzerin aus Bern geht es wieder gut, die Verletzung ist ausgeheilt und der Ärger verflogen. Ein guter Moment, um zu überlegen, ob sich eine Annullationsversicherung einzig für einen Tanzkurs wirklich rechnet.

Espresso, 6.2.25, 8:10 Uhr

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