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Verletzt beim Turner-Auftritt: Für die Versicherung kein Unfall
Aus Espresso vom 26.06.2019. Bild: SRF
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Versicherungsärger Unfall am Turnerabend: Die Unfallversicherung winkt ab

An einem Turnabend verletzt sich eine Frau an der Schulter. Die Unfallversicherung lehnt jede Unterstützung ab.

Am Turnerabend des Turnvereins Sempach im November 2017 steht unter anderem auch eine Tanzaufführung zu irischer Volksmusik auf dem Programm. Die Turnerinnen und Turner bilden Vierergruppen. Man steht nebeneinander, jeweils zwei Männer in der Mitte und je eine Frau aussen – und man hält sich mit den Armen oben an den Schultern. Das Quartett dreht sich immer schneller, bis die Frauen am Rand abheben.

Knorpelrand aufgerissen

Dabei spürt eine Turnerin, dass – anders als in den Proben – der Druck auf ihre Schultern zu stark wird und Schmerzen aufkommen. Sie kann sich nicht mehr halten und stürzt. Eine Videoaufnahme zeigt, wie beim Sturz auch einer der Arme der Frau überdreht wird. Mehrere Wochen lang kämpft sie darauf gegen die Schmerzen an den Schultern, hofft vergeblich, dass sie aufhören, will aber auch nicht gleich zum Arzt rennen.

Der Hausarzt der Frau diagnostiziert schliesslich eine Verletzung zwischen Oberarm und Schulterblatt auf der rechten Seite: «Dort hat es einen Knorpelrand und der wurde teilweise aufgerissen», sagt er gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Die Frau habe vorher keinerlei Probleme mit den Schultern gehabt.

Rechtsexperte: «Vorschneller Entscheid»

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Auch Ueli Kieser, Sozialversicherungsexperte an der Uni St. Gallen, hält den Entscheid der Concordia für fragwürdig. Die Versicherung habe vorschnell entschieden, bei jenem Turnerabend sei sehr wohl etwas Ungewöhnliches passiert: «Man hat etwas geübt und dachte, man könne das jetzt. Es ging aber schief. Das wäre ein klassischer Unfall», sagt Kieser auf Anfrage von «Espresso».

Leider komme es immer wieder vor, dass Unfallversicherer solche Fälle schnell an die Krankenkassen loswerden wollten, um sich aus der Leistungspflicht zu stehlen. Den Betroffenen bleibt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten und vor Gericht zu gehen. Die geht im vorliegenden Fall nicht mehr, weil die Fristen dafür abgelaufen sind. Kieser empfiehlt der verletzten Turnerin, ihre Krankenkasse um Unterstützung anzufragen und erneut auf die Unfallversicherung zuzugehen.

Unfallversicherung: «Nichts Aussergewöhnliches im Bewegungsablauf»

Für den Arzt ist dies eindeutig ein Unfall. Die Unfallversicherung Concordia sieht das ganz anders: Das falle nicht unter die Unfalldefinition, denn im Bewegungsablauf der Tanzaufführung habe sich «nichts Aussergewöhnliches, respektive Programmwidriges» ereignet, heisst es in der Begründung, die «Espresso» vorliegt. Auch sei die Verletzung nicht auf der Liste der sogenannten unfallähnlichen Körperschädigungen aufgeführt. Deshalb sei man nicht leistungspflichtig.

Ein Entscheid mit Konsequenzen: Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt, muss die Krankenkasse solche Fälle übernehmen. Deren Leistungen sind indes weit weniger umfassend als jene einer Unfallversicherung. Die Krankenkasse kommt «nur» für die Heilbehandlung auf. Je nach Franchise muss der Patient dabei einiges aus der eigenen Tasche drauflegen. Die Unfallversicherungen übernehmen dagegen nicht nur die ganze Behandlung, sondern zahlen unter Umständen auch Taggelder oder sogar eine Rente.

Die Turnerin aus Sempach hat heute noch Schmerzen, kann bis heute keine schweren Lasten mehr heben, sie musste das Turnen aufgeben und muss nach wie vor regelmässig in die Physiotherapie. Eine Operation ist immer noch möglich. Gegen den negativen Entscheid der Concordia hat sie sich vergeblich gewehrt. Ihr Fall liegt bei der Krankenkasse. Den Entscheid kann sie bis heute nicht verstehen. Ihr Hausarzt spricht von «Willkür» der Unfallversicherung.

Nachfolge-Versicherung schaut sich den Fall nochmals an

«Espresso» hakt bei der Concordia nach. Diese wimmelt ab, man betreibe kein Unfallversicherungsgeschäft mehr. Die Akten liegen nun bei der Firma Solida. Und Solida zeigt sich nun bereit, sich den Fall nochmals anzuschauen.

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