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Im Todesfall gehen Verträge auf die Erben über
Aus Espresso vom 18.01.2024. Bild: Imago/Bihlmayerfotografie
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Telekom-Verträge Mutter verstorben: «Endet der Telekom-Vertrag mit dem Todestag?»

Ein Telekom- oder ein Leasingvertrag läuft weiter und wird nicht hinfällig, wenn die Kundin oder der Kunde stirbt.

Viele Konsumentinnen und Konsumenten glauben, dass sich Verträge automatisch auflösen, wenn jemand stirbt. Das trifft nicht zu: Mit dem Tod eines Menschen gehen sämtliche seiner Verpflichtungen auf seine Erben über. Das gilt auch für laufende Verträge.

Was ist nach einem Todesfall zu tun und wie gehen Erbinnen und Erben am besten vor?

  • Erben müssen Verträge kündigen: Nach dem Tod eines Angehörigen müssen die Erben den Verpflichtungen aus diesen Verträgen nachkommen, das heisst offene Rechnungen aus der Erbschaft bezahlen. Laufende Verträge wie Telekom- oder Leasingverträge müssen sie kündigen, erst danach sind sie von ihren Verpflichtungen befreit. Welche Kündigungsfristen gelten, bestimmt sich nach den Bedingungen des jeweiligen Vertrages.
  • Bei Telekomverträgen gilt meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten: Im Beispiel eines «Espresso»-Hörers handelt es sich um den Telekomvertag seiner verstorbenen Mutter über Internet, TV und Handy. Die meisten Anbieter sehen bei Todesfällen in ihren allgemeinen Vertragsbestimmungen eine verkürzte kürzere Kündigungsfrist vor, einzelne lösen Verträge nach dem Versterben der Kunden per sofort auf.

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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  • Ausnahmen im Arbeits-, Miet- und Sozialversicherungsrecht: Nicht alle Verträge gehen nach einem Todesfall mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über: Stirbt ein Arbeitnehmer, so endet das Arbeitsverhältnis mit seinem Tod. Bei Mietverträgen haben die Erben das Recht, die Wohnung mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten ordentlichen Termin zu kündigen – auch wenn im Vertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart worden ist. Bei Krankenkassenprämien gilt nach einem Entscheid des Bundesgerichts, dass die Prämie nur bis zum Todestag geschuldet ist. Zu viel bezahlte Prämien muss die Kasse zurückerstatten.
  • Gut zu wissen: Es ist möglich, dass auch Jahre nach einem Todesfall noch Rechnungen eintreffen. Sind diese Rechnungen noch nicht verjährt, müssen die Erben bezahlen – selbst dann, wenn die Erbschaft längst verteilt ist.

Espresso, 18.01.24, 8:10 Uhr

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