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So ist die Rechtslage, wenn Eigentum im Spital gestohlen wird
Aus Espresso vom 19.01.2023. Bild: imago/Steve Bauerschmidt
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Verschwundene Wanderschuhe «Wer haftet, wenn in der Klinik Wanderschuhe verschwinden?»

Eine Hörerin möchte wissen, ob ein Spital haftet, wenn Wanderschuhe eines Patienten einfach verschwinden.

Eine «Espresso»-Hörerin aus dem Kanton Bern erzählt, ihr Bruder sei notfallmässig ins Spital eingeliefert worden. Dabei habe er seine neuen Wanderschuhe im Wert von CHF 560.- getragen, doch diese Wanderschuhe seien verschwunden.

Die Hörerin möchte vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF wissen, ob die Klinik nun haftet und was für Möglichkeiten ihr Bruder hat, um zu seinem Geld zu kommen.

Die Rechtslage im Überblick:

Grundsätzlich muss ein Spital seine Abteilungen so organisieren, dass kein Patient zu Schaden kommt. Weder körperlich noch finanziell. Ob das Spital zahlen muss, wenn Patienten nach einem Aufenthalt etwas vermissen, hängt von den genauen Umständen ab.

Die Patienten müssen die Möglichkeit bekommen, ihre Wertsachen und Effekten sicher aufzubewahren. Kommt etwas abhanden, muss das Spital dafür aufkommen. In vielen Fällen verfügen Krankenhäuser über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

In einer Notfallsituation gelten jedoch andere Regeln: Ist ein Patient in Gefahr, müssen Ärzte und Pflegende alles für seine Gesundheit tun und dürfen dabei keine Rücksicht auf etwas anderes nehmen. Kommt es in einer solchen Situation zu einem nicht vermeidbaren Schaden, haftet das Spital nicht. Betroffene sollten am besten das Gespräch mit der Klinikleitung suchen. Patienten haben ein Einsichtsrecht in ihre Krankenakte. Ein Blick in diese Aufzeichnungen kann helfen, den Hergang nachzuzeichnen und zu prüfen, ob das Spitalpersonal sorgfältig gearbeitet hat.

Hausratversicherung kontaktieren

Kann das Spital nicht haftbar gemacht werden, gibt es weitere Möglichkeiten: Betroffene können sich mit Ihrer Hausratversicherung in Verbindung setzen und das Verschwinden als Diebstahl melden. Dies ist in der Hausratversicherung unter dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» enthalten. Es gilt zu beachten, dass in der Regel ein Selbstbehalt von bis zu 200 Franken getragen werden muss. Die Versicherungen verlangen gewöhnlich, dass der Diebstahl sofort gemeldet wird und bei der Polizei eine Anzeige deponiert wurde.

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Im vorliegenden Fall kann sich die Klinik auf die Notfallsituation berufen. Wenn sorgfältig gearbeitet wurde, müssen sie nichts übernehmen. Allerdings kann sich der Bruder unserer Hörerin an seine Hausratversicherung wenden. Mittlerweile ist die Hausratsversicherung auch für den Schaden aufgekommen – unter Abzug eines Selbstbehaltes.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Spitäler sollten so organisiert sein, dass es zu keinerlei Schäden kommt: Weder körperliche noch finanzielle Schäden.
  • Patienten sollten in Kliniken immer die Möglichkeit erhalten, ihre Wertsachen und Effekten an einem sicheren Ort aufbewahren zu können. Kommt etwas abhanden, muss das Spital dafür aufkommen.
  • In Notfallsituationen gelten andere Regeln! Kommt es in einer solchen Situation zu einem nicht vermeidbaren materiellen Schaden, haftet das Spital nicht. Die Gesundheit geht vor!
  • Haftet das Spital nicht, kann der Schaden bei der eigenen Hausratversicherung gemeldet werden. Nach erfolgter Meldung des Diebstahls und Anzeigeerstattung bei der Polizei sind die Chancen gross, dass die Versicherung den Schaden übernimmt.
  • Zu empfehlen: Bei geplantem Spitalaufenthalt, Bargeld und Wertsachen zu Hause zu lassen! Bei unvorhergesehenem Klinikbesuch empfiehlt es sich zur Sicherheit, die Wertsachen von Angehörigen mitnehmen zu lassen – wenn man auf Nummer sicher gehen will.

Espresso, 19.01.23, 08:13 Uhr

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