Schön pünktlich liefern Sie am Ende Ihrer Reise das gemietete Auto ab. Der Mitarbeiter kontrolliert den Wagen. Da! Ein Kratzer! Er hält Ihnen ein Formular unter die Nase. Unterschreiben! Der Schaden werde Ihnen denn auf der Kreditkarte belastet. Wie verhindern Sie, zu Unrecht belangt zu werden?
Wenn Sie ein Protokoll unterschreiben und damit einen Schaden anerkennen, können Sie sich kaum mehr wehren. Unterschreiben Sie deshalb kein Rückgabeprotokoll, wenn Sie es nicht genau gelesen und alles verstanden haben. Unterschreiben Sie auch nie ein Protokoll, nur weil Sie unter Zeitdruck sind.
Kommt es bei der Rückgabe zu Unstimmigkeiten wegen angeblicher Kratzer oder Dellen: Halten Sie auf dem Protokoll fest, dass Sie diese Schäden nicht anerkennen und fotografieren Sie den Wagen. Dies garantiert zwar nicht, dass der Schaden nicht verrechnet wird. Bei Streitigkeiten haben Sie jedoch bessere Karten, als wenn der Schaden per Unterschrift akzeptiert wird.
Prüfen Sie, ob Sie bei Mietantritt mit dem Vertrag eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen haben. Ist das nicht der Fall, fragen Sie bei Ihrem Reisebüro nach. Vielleicht haben Sie dort eine entsprechende Deckung.
Berechnen Sie wenn möglich für die Rückgabe des Wagens genug Zeit ein und werfen Sie nicht einfach den Schlüssel in einen Briefkasten. So lässt sich später kaum kontrollieren, welche Schäden bei der Rückgabe bestanden haben. Wenn es nicht anders geht, wenn Sie den Wagen zum Beispiel in der Nacht zurückgeben müssen: Fotografieren Sie den Wagen von allen Seiten. So haben Sie im Streitfall die Bilder als Beweismittel.
Belastet Ihnen die Autovermietung tatsächlich Reparaturkosten: Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob Sie gegen diese Belastung Einspruch erheben können und wenden Sie sich an Ihre Rechtsschutzversicherung.
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