Worum geht es? Nicht allen Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen ist bewusst, dass Mütter nach dem Mutterschaftsurlaub zurück am Arbeitsplatz ihr Kind weiterstillen, bzw. Milch abpumpen dürfen. Es fehlt laut Staatssekretariat für Wirtschaft Seco häufig an der Kommunikation. Chefinnen und Chefs informieren ihre Mitarbeiterinnen oft nicht über dieses Recht.
Mit einer Sensibilisierungsaktion will das Seco dies ändern. Seit zehn Jahren ist die entsprechende Verordnung im Arbeitsgesetz in Kraft: Frauen stehen Zeit und ein geeigneter Raum (nicht die Toiletten) zum Stillen oder Abpumpen zu.
Wo stillen? Der Ort, an dem sie stillt, kann von der Mutter gewählt werden. Zum Beispiel im Betrieb oder zu Hause. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Frau einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen.
Das kann zum Beispiel ein Sitzungsraum, ein Sanitätszimmer oder ein Büro sein. Ausserdem muss ein Kühlschrank für die abgepumpte Milch zur Verfügung stehen.
Wie viel Zeit zum Stillen/Abpumpen? Im ersten Lebensjahr des Kindes gelten die Zeiten für das Stillen als bezahlte Arbeitszeit.
Diese sind in der Verordnung vorgeschrieben, abhängig vom Arbeitspensum:
- Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu vier Stunden: mindestens 30 Minuten
- Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als vier Stunden: mindestens 60 Minuten
- Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden: mindestens 90 Minuten