Zum Inhalt springen
Audio
Der Ort, an dem sie stillt, kann von der Mutter gewählt werden
Aus Espresso vom 02.09.2024. Bild: imago / dreamstime
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 50 Sekunden.

Arbeitsgesetz Darf ich bei der Arbeit stillen? Rechte und Vorschriften

Es ist Pflicht des Arbeitgebers, stillenden Müttern einen geeigneten Raum und Zeit zur Verfügung zu stellen.

Worum geht es? Nicht allen Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen ist bewusst, dass Mütter nach dem Mutterschaftsurlaub zurück am Arbeitsplatz ihr Kind weiterstillen, bzw. Milch abpumpen dürfen. Es fehlt laut Staatssekretariat für Wirtschaft Seco häufig an der Kommunikation. Chefinnen und Chefs informieren ihre Mitarbeiterinnen oft nicht über dieses Recht.

«Espresso Aha!»

Box aufklappen Box zuklappen

Jeden Montag beantworten wir in der Rubrik «Espresso Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Senden Sie sie uns!

Mit einer Sensibilisierungsaktion will das Seco dies ändern. Seit zehn Jahren ist die entsprechende Verordnung im Arbeitsgesetz in Kraft: Frauen stehen Zeit und ein geeigneter Raum (nicht die Toiletten) zum Stillen oder Abpumpen zu.

Wo stillen? Der Ort, an dem sie stillt, kann von der Mutter gewählt werden. Zum Beispiel im Betrieb oder zu Hause. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Frau einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen.

Das kann zum Beispiel ein Sitzungsraum, ein Sanitätszimmer oder ein Büro sein. Ausserdem muss ein Kühlschrank für die abgepumpte Milch zur Verfügung stehen. 

Wie viel Zeit zum Stillen/Abpumpen? Im ersten Lebensjahr des Kindes gelten die Zeiten für das Stillen als bezahlte Arbeitszeit.

Weitere Vorschriften für Arbeitgeber

Box aufklappen Box zuklappen
  • Eine stillende Frau darf keine gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten verrichten. Einzige Ausnahme: Wenn Schutzmassnahmen ergriffen werden könnten.
  • Ansonsten muss der Arbeitgeber einer Frau eine gleichwertige Ersatzarbeit ohne Risiken anbieten.
  • Die Arbeitszeit darf während der Stillzeit neun Stunden nicht überschreiten.
  • Eine stillende Arbeitnehmerin muss sich hinlegen und ausruhen können. In der Zeit, in der sie nicht arbeitet, hat sie jedoch keinen Anspruch auf Lohn.

Diese sind in der Verordnung vorgeschrieben, abhängig vom Arbeitspensum:            

  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu vier Stunden: mindestens 30 Minuten
  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als vier Stunden: mindestens 60 Minuten
  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden: mindestens 90 Minuten

Espresso, 2.9.2024, 8:10 Uhr

Meistgelesene Artikel