Das Obligatorium gilt auch für Motorräder, antwortet Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen (Astra): «Wer über die Grenze fährt, muss den CH-Kleber anbringen. Und zwar den grossen, damit man auf der sicheren Seite ist.»
Dieser Kleber hat die gesetzlich vorgeschriebenen Masse von 11x17 Zentimetern. Und dafür findet sich hinten auf vielen Motorrädern kein Platz, die Fahrer behelfen sich daher mit einem kleineren Kleber.
Ein kleiner CH-Kleber gilt nicht
«Auf dem kleinen Kleber steht zwar auch CH drauf. Er ist aber im Wiener Abkommen über den Strassenverkehr, das den grenzüberschreitenden Verkehr regelt, nicht anerkannt», sagt Astra-Sprecher Thomas Rohrbach dazu.
«Der kleine Kleber kann dem Fahrer deshalb dasselbe Problem bringen wie gar kein CH-Kleber.» Und das wäre eine saftige Busse von in Italien beispielsweise über 300 Euro.
Im Scherz schlägt «Espresso»-Hörer Andreas Ball vor, er könnte den grossen CH-Kleber ja am Helm oder hinten an der Jacke anbringen. Vorgeschrieben ist jedoch, dass der Kleber am Heck des Fahrzeugs in der Nähe der Nummer angebracht wird.
Wenn am Motorrad dafür zu wenig Platz ist, bleibt dem Fahrer nichts anderes übrig, als dennoch mit dem kleineren Kleber eine Busse zu riskieren.
EU-Autos brauchen keinen Landeskleber
Weshalb aber müssen Motorräder aus EU-Staaten keinen Kleber mit dem Landeszeichen anbringen? «Weil bei den EU-Staaten das Landeszeichen ins Kontrollschild integriert und so anerkannt ist», erklärt Thomas Rohrbach.
So findet sich in Deutschen Autokennzeichen ein D, in Französischen ein F und so weiter.
Wer sich nun denkt: «Aber wir Schweizer haben doch unser Schweizerkreuz im Nummernschild!», dem sei gesagt: Dieses ist im Gegensatz zu «CH» im Wiener Abkommen über den Strassenverkehr nicht als Landeszeichen anerkannt.