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«Espresso Aha!» Entsorgen in der Nachbargemeinde?

Auf dem Weg zur Arbeit schnell das Altglas entsorgen. Der Container liegt ideal am Weg, doch befindet er sich in der Nachbargemeinde. Ist das erlaubt? Oder muss ich leere Flaschen in meiner Wohngemeinde entsorgen? «Espresso Aha!» weiss die Antwort.

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«Espresso Aha!»: Abfallentsorgen in der Nachbargemeinde
aus Espresso vom 10.06.2013. Bild: Keystone
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Der «Espresso»-Hörer Gerhard Fischer aus dem Kanton Aargau wollte im Kanton Zürich Flaschen entsorgen. Dabei wurde er von einem Gemeindearbeiter aufgefordert, sein Altglas wieder einzupacken und an seinem Wohnort zu entsorgen. Gerhard Fischer war verwirrt und verärgert. Ist es wirklich verboten, Altglas in einem anderen Kanton oder in der Nachbargemeinde zu entsorgen?

Entsorgungsgebühr im Kaufpreis inbegriffen

Grundsätzlich hätte Gerhard Fischer seine leeren Flaschen irgendwo in der Schweiz entsorgen können. Denn bei Glas gilt die sogenannte vorgezogene Entsorgungsgebühr. Für eine Getränkeflasche mit mehr als sechs Deziliter Inhalt zahlt man schon im Laden sechs Rappen Entsorgungsgebühr. Verwaltet werden die Entsorgungsgebühren von der Firma Vetro-Suisse. Sie zahlt im Gegenzug den Gemeinden für das gesammelte Altglas eine Entschädigung. Derzeit bekommen die Gemeinden für eine Tonne Altglas etwa 100 Franken.

Dieser Betrag sei jedoch für drei Viertel der Schweizer Gemeinden nicht kostendeckend, zeigte eine Umfrage des Schweizerischen Städteverbandes und des Gemeindeverbandes.

Gemeinden dürfen Auswärtige ausschliessen

Weil die Altglas-Sammlung für die meisten Gemeinden nicht kostendeckend ist, wehren sich viele Gemeinden auch im Kanton Zürich gegen «Abfalltouristen». Denn bei der Abfallentsorgung gilt gemäss Umweltschutzgesetz das Verursacherprinzip. Wer die Kosten verursacht, muss auch für diese aufkommen. «Weil Gerhard Fischer in der Zürcher Gemeinde keine Abfallgebühren bezahlt, darf er die Infrastruktur der Sammelstelle nicht nutzen», sagt Brigitte Fischer vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel). Mit der Nutzung von Sammelstellen in einer anderen als seiner Wohngemeinde profitiere er von einer Infrastruktur, für die er nicht bezahlt habe.

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