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«Espresso Aha!»: Fanta Mango ohne Mango - ist das erlaubt?
Aus Espresso vom 20.02.2017. Bild: Drinkwhat.com
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«Espresso Aha!» Fanta Mango ohne Mango: Wenn nicht drin ist was drauf ist

Eine Schulklasse des Gymnasiums Liestal BL untersucht im Chemieunterricht die Inhaltsstoffe von Fanta Mango. Die Schüler sind enttäuscht, weil sie im Süssgetränk keine Spur von Mango finden. Sie vermuten einen Etikettenschwindel und fragen «Espresso Aha!»: Ist das erlaubt?

Etikette einer Fanta-Flasche mit Inhaltsangaben.
Legende: Wo steckt der Mangosaft? Lebensmittelklarheit.de

«Wenn ein Getränk Fanta Mango heisst und vorne auf der Flasche eine Mango abgebildet ist, müssen doch Mango-Bestandteile darin enthalten sein», findet Chemie-Lehrer Johannes Hoffner. Er versteht den Frust seiner Schülerinnen und Schüler. Diese hatten im Unterricht das Süssgetränkt in seine Bestandteile zerlegt und nichts von Mango gefunden. Die Klasse von Johannes Hoffner vermutet einen lupenreinen Etikettenschwindel.

Verständnis Ja – Etikettenschwindel Nein

Der Berner Kantonschemiker Otmar Deflorin kann die Enttäuschung und den «Verdacht» der Liestaler Schulklasse und ihrem Lehrer grundsätzlich verstehen. Nach eingehender Prüfung kommt Deflorin aber zum Schluss, dass hier keine Irreführung aufgedeckt wurde. Name, Hauptetikette und die abgebildete Mango seien in diesem Fall kein «Inhaltsversprechen», sondern lediglich ein Hinweis auf die Geschmacksrichtung.

«Espresso Aha!»

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Die Gesetzgebung erlaube auf der Etikette solche «Geschmacks- und Aroma-Hinweise» ausdrücklich. Das Aroma dürfe dabei durchaus auch künstlich hergestellt worden sein. Das gelte auch bei den anderen Lebensmittelverpackungen. Wer zum Beispiel einen Eistee mit Pfirsich-Geschmack kaufe, dürfe sich nicht von der Pfirsich-Frucht auf der Etikette in die Irre führen lassen. Das Pfirsich-Aroma sei mit grösster Wahrscheinlichkeit künstlich hergestellt worden.

Nur die Liste der Inhaltsstoffe ist verbindlich

Wer genau wissen will, was in einem Lebensmittel enthalten ist, müsse die ebenfalls auf der Verpackung aufgeführte Liste der Inhaltsstoffe studieren, sagt der oberste Schweizer Kantonschemiker Otmar Deflorin. Dort würden auch bei diesem Beispiel die einzelnen Bestandteile eines Produkts aufgelistet und näher beschrieben. So zum Beispiel auch (künstliche) Aromastoffe oder der Hinweis auf natürliches Mango-Aroma. Diese Angaben, und nur diese Angaben, würden von den Behörden auch regelmässig kontrolliert.

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