Es ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, ob ein Spendenbeleg verlangt wird. Auskunft gibt die Wegleitung, die mit der Steuererklärung mitgeschickt wird.
«Gewisse Kantone verlangen die Spendenquittungen, um zu sehen, ob die Organisation, die die Spenden bekommen hat, zum Abzug berechtigt», erklärt Michael Leysinger, Steuerexperte der Firma Legatax.
Nicht alle Spenden können abgezogen werden
Nicht jede Spende kann von den Steuern abgezogen werden. Einzelne Kantone haben Listen mit den Organisationen, die zum Steuerabzug berechtigen. Immer von den Steuern befreit sind Organisationen, die ZEWO-zertifiziert sind.
Die Stiftung ist schweizweit anerkannt, sie überprüft, ob wohltätige Institutionen seriös arbeiten. Auf der Spendequittung einer anerkannten Organisation ist das ZEWO-Gütesiegel drauf.
Das helfe den Steuerämtern, damit sie keine zusätzlichen Abklärungen machen müssten. «Und für die Leute, die die Steuererklärung ausfüllen müssen, ist der Spendenbeleg eine Dienstleistung», sagt ZEWO-Geschäftsleiterin Martina Ziegerer.